Hallo Susi,
der Arbeitsmarkt ist verschlossen, wenn Ihnen ein Arbeitgeber oder das Jobcenter keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten kann, der einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden entspricht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung