Hallo,
hier prüft der Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit ob der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie verschlossen ist. Wäre dies der Fall, so würde Ihnen eine volle Erwerbminderungsrente auf Zeit zustehen. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, so stünde Ihnen zumindest eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu.
Es wird Ihnen empfohlen beim Rentenversicherungsträger über den Stand der Ermittlungen nachzufragen.