Hallo Blacky,
wir schließen uns den Antworten von Nakel und Stefann an.
Ob jemand verschollen ist, ist im VerschG geregelt ( Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html#BJNR011860939BJNG000100303 ).
Wie Sie selber bereits schreiben gilt er zur Zeit als Vermisst und ist noch nicht verschollen.
Es wäre zu empfehlen der RV diesen Sachverhalt anzuzeigen mit der Bitte die rechtmäßige Weiterzahlung der Altersrente zu überprüfen. Ferner lassen Sie sich -am Besten schriftlich- über die Modalitäten der Renten wegen Todes bei Verschollenheit gem § 49 SGB VI aufklären. Das Thema ist m.E. zu komplex um es hier im Forum ausreichend zu erläutern.
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