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Experten-Antwort

Verschollen

von Blacky16.08.2010 | 16:22
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3 Antworten

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Der Mann einer Bekannten ist seit Mai 2010 auf den Weg zum Einkaufen verschwunden. Die Ehefrau hat Ihren Mann auch bei der Polizei als vermisst gemeldet. Muss Sie dem RV Träger melden das ihr Mann vermisst wird und was passiert dann mit der Altersrente Ihres Mannes die immen noch auf das gemeinsame Konto geht. Eine Rente wegen Verschollenheit bekommt sie meines Wissens erst nach 1 Jahr verschollenheit, wird solange die Altersrente weitergezahlt ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Blacky,

wir schließen uns den Antworten von Nakel und Stefann an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Nakelam 16.08.2010 | 16:33
Ob jemand verschollen ist, ist im VerschG geregelt ( Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/verschg/BJNR011860939.html#BJN… ). Wie Sie selber bereits schreiben gilt er zur Zeit als Vermisst und ist noch nicht verschollen. Es wäre zu empfehlen der RV diesen Sachverhalt anzuzeigen mit der Bitte die rechtmäßige Weiterzahlung der Altersrente zu überprüfen. Ferner lassen Sie sich -am Besten schriftlich- über die Modalitäten der Renten wegen Todes bei Verschollenheit gem § 49 SGB VI aufklären. Das Thema ist m.E. zu komplex um es hier im Forum ausreichend zu erläutern.
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