Hallo willybald,
zunächst sollten Sie klären, welche Informationen die für das Ruhegeld zuständige Stelle genau benötigt. Diese Informationen können Sie dann bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einholen.
Hat lange gedauert, aber was lange dauert ist manchmal gut.
Der Richter hat in meinem Sinne entschieden und ich bekomme die Pension ab dem 60. LJ.
Die Gesellschaft hat sich wahrscheinlich zähneknirschend in das Urteil gefügt und wollte "Ihr Geschäftsmodell" nicht am OLG "auseinander genommen haben".
Die zwei Jahre Nachzahlung habe ich erhalten.
Wünsche eine besinnliche Adventszeit
Willybald
Hat lange gedauert, aber was lange dauert ist manchmal gut.
Der Richter hat in meinem Sinne entschieden und ich bekomme die Pension ab dem 60. LJ.
Die Gesellschaft hat sich wahrscheinlich zähneknirschend in das Urteil gefügt und wollte "Ihr Geschäftsmodell" nicht am OLG "auseinander genommen haben".
Die zwei Jahre Nachzahlung habe ich erhalten.
Wünsche eine besinnliche Adventszeit
Willybald
...ohne mit den Details vertraut zu sein, aber das hört sich ja wie Rechtsfindung nach Würfel-Methode an. Ein Richter, der vergleicht, hat entweder einen guten Riecher, oder keinen Bock für intensive Beschäftigung mit der Materie, oder gar keine Ahnung/sein 1. Fall, der so gar keine einfache Bewertung/Rechtsauslegung zulässt - schnell vom Tisch damit ;-)
> schlägt Vergleich vor.
Die Versicherung bezieht das eben auf die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren.
Mutmaßend hat er sich dann weder intensiv - gemessen an den Ruhegehaltsbedingungen - mit dem (aktiven/passiven) Versicherten-Status auseinander setzen wollen (Beamter halt, keine Ahnung von Rentenversicherung ;-) ...liegt eine Stellungnahme der DRV zu dieser entscheidenden Frage vor? - noch mit den 'diffusen AGB' des Ruhegehalts.
Soll gut sein, eine rechtliche Bewertung wird 'hier ganz unten' nicht möglich sein - das wird 1-2 Ebenen höher entschieden.
Alles Gute für Sie, dass meine 'Interpretation' zu Ihren Gunsten ausgeht ...in ein paar Jahren werden Sie/wir es erfahren.
Gruß
w.
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