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Experten-Antwort

Versichertenrente Antrag

von Fausti07.04.2020 | 14:16
116 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe die Formulare R0810 und R0100 am PC ausgefüllt, auch R0990. Bin Hausfrau, arbeite seit 10 Jahren nicht mehr. Versichertenkonto ist geklärt also auch Ausbildung. Da ich "Stiefmutter" geworden bin und jetzt familienversichert bin, habe ich mir von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen "Sollten Sie in Zukkunft Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, so würden Sie keinen Zuschlag für kinderlose zur Pflegevericherung zahlen" Zitat Ende Stiefmuttereigenschaft ist nachgewiesen mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gemeinsame Wohnung, sowohl bei der Krankenkasse als auch als Beilage zum Rentenantrag. Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden. Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fausti,

grundsätzlich reicht eine Antragstellung drei bis vier Monate vor dem Rentenbeginn völlig aus. Ich gehe davon aus, das zur Zeit alle Rentenversicherungsträger die Renten mit zeitnahem Rentenbeginn vorrangig bearbeiten. Selbst wenn noch Ermittlungsarbeiten anstehen, können jetzt Renten als Vorschussrenten ausgezahlt werden. Diese werden dann nach Abschluss sämtlicher Ermittlungen neu berechnet. So kann zunächst Geld überwiesen werden und niemand gerät in Not. Es gibt keinen Grund die Rente viel früher als notwendig zu beantragen.

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12 Antworten

Berateram 07.04.2020 | 14:37
Bei meinem Rententräger werden alle Anträge die mehr als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgelehnt und die Rente muss dann zeitnah (frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn, ausreichend sind aber 3- 4 Monate vorher) neu beantragt werden.
Faustiam 07.04.2020 | 17:00
Herr "Berater", dann haben Sie sicher einen anderen Versicherer als die DRV, denn diese hat einen Pressebericht herausgegeben, dass Rentenanträge wegen Corona früher als die drei Monate eingereicht werden sollen.
senf-dazuam 07.04.2020 | 17:15
Hallo Fausti! Die DRV sind ein gutes Dutzend regionale Rententräger (die ehemaligen LVAs) und die DRV Bund. Da mag jeder dieser Rentenrtäger andere Gepflogenheiten haben. Gut, dass Sie sich über die aktuelle Situation informieren. Vielleicht schauen Sie auch einmal, was der für Sie zuständige Rententräger dazu sagt. Anhand Ihrer Verischerungsnummer und der Liste auf https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsnummer finden Sie es heraus.
KSCam 07.04.2020 | 18:00
Bei geklärtem Versicherungskonto dauert die Bearbeitung einer Altersrente (mit und ohne Corona) 1-2 Monate. Ein 3 Monate vorher gestellter Antrag reicht also im Normalfall vollkommen aus. Den Antrag 9 Monate vorher zu stellen halte ich für "Quatsch hoch 3". Das wäre jetzt ein Antrag mit Rentenbeginn Januar oder Februar 2021. So ein Antrag würde bis November bei der Verwaltung rumliegen ohne dass irgendeine Bearbeitung möglich wäre, v.a. auch deshalb weil die Berechnungswerte für eine im Jahr 2021 beginnende Rente regelmäßig erst im November eingespielt werden. Das wäre in etwa vergleichbart wenn einer heute die Neujahrsbrezel beim Bäcker bestellen würde.
Wolfgangam 07.04.2020 | 18:35
Hallo Fausti, die 'zulässige'/frühzeitige Antragsfrist von 6 Monaten ist gesetzlich vorgegeben. Bei Beschäftigten oder Sozialleistungsbeziehern liegt der Antrag eh bis zum Ende des 4.-letzten Monats vor Rentenbeginn rum ...nur die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn können hochgerechnet werden. Ein früherer Antrag von 1-2 Monaten macht hier/aktuell vielleicht Sinn - und kommt doch zunächst auf die 'Halde'. Nun stellen Sie sich vor, dass aktuell noch frühzeitiger Anträge eingehen - nur mal eben so, dann ist der Antrag schon mal weg - und die Zeit dafür noch nicht gekommen ...neben dem üblichen/zeitgerechten Antrag noch ein zusätzlicher Berg auf dem Schreibtisch/dem digitalen Postfach. Fein, dient vielleicht als 'Barriere' gegen das Virus, fördert aber nicht den Arbeitsablauf - wenn Schichtbetrieb/Home-Office/Telefon-Service angesagt ist, was wieder einen höheren Zeitaufwand bedeutet. Ist wohl wie mit Klopapier, erst mal haben wollen, egal/meins/ich zuerst, auch wenn die letzte Rolle erst an Weihnachten den Allerwertesten küssen würde ...Hauptsache frühzeitig ins 'Rollen' gebracht/ERSTER ;-) Nebenbei mal der Hinweis, dass auch die Möglichkeit besteht, den Antrag papierlos zu stellen/ohne weitere Registrierung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Fehlende Unterlagen können mit vorbereitetem Rücksendeschreiben nachgeschickt werden. Im hier nachgefragten Beitrag würde das sicher aktuell als einfache Kopie akzeptiert werden. @Red.: Könnte in diesem 1.stelligen Corona-Beitrag noch eingebaut werden, ohne über die dort verlinkte Info-Seite gehen zu müssen ...lesen lesen und nochmal lesen dauert - wo kann ich direkt 'klicken'/werde weitergeleitet :-) Gruß w.
Berateram 07.04.2020 | 19:59
Der Antragsteller kann ja sein Glück versuchen. Wie gesagt „mein Rententräger“ lehnt Anträge die mehr als 6 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden rigoros ab. Warum können Sie ja den anderen Beiträgen entnehmen. Im Übrigen sollten Sie Beiträge richtig lesen. Von Anträgen früher als 3 Monate habe ich nicht geschrieben, dass diese nicht akzeptiert werden und zwischen 3 und 6 Monaten gibt es einen Unterschied, auch wenn Sie diesen scheinbar überlesen haben oder überlesen wollten?
-am 08.04.2020 | 14:10
Zitat von Wolfgang anzeigenausblenden
Wolfgang schrieb

Hallo Fausti,

die 'zulässige'/frühzeitige Antragsfrist von 6 Monaten ist gesetzlich vorgegeben. Bei Beschäftigten oder Sozialleistungsbeziehern liegt der Antrag eh bis zum Ende des 4.-letzten Monats vor Rentenbeginn rum ...nur die letzten 3 Monate vor Rentenbeginn können hochgerechnet werden. Ein früherer Antrag von 1-2 Monaten macht hier/aktuell vielleicht Sinn - und kommt doch zunächst auf die 'Halde'.

Nun stellen Sie sich vor, dass aktuell noch frühzeitiger Anträge eingehen - nur mal eben so, dann ist der Antrag schon mal weg - und die Zeit dafür noch nicht gekommen ...neben dem üblichen/zeitgerechten Antrag noch ein zusätzlicher Berg auf dem Schreibtisch/dem digitalen Postfach. Fein, dient vielleicht als 'Barriere' gegen das Virus, fördert aber nicht den Arbeitsablauf - wenn Schichtbetrieb/Home-Office/Telefon-Service angesagt ist, was wieder einen höheren Zeitaufwand bedeutet.

Ist wohl wie mit Klopapier, erst mal haben wollen, egal/meins/ich zuerst, auch wenn die letzte Rolle erst an Weihnachten den Allerwertesten küssen würde ...Hauptsache frühzeitig ins 'Rollen' gebracht/ERSTER ;-)

Nebenbei mal der Hinweis, dass auch die Möglichkeit besteht, den Antrag papierlos zu stellen/ohne weitere Registrierung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html

Fehlende Unterlagen können mit vorbereitetem Rücksendeschreiben nachgeschickt werden. Im hier nachgefragten Beitrag würde das sicher aktuell als einfache Kopie akzeptiert werden.

@Red.: Könnte in diesem 1.stelligen Corona-Beitrag noch eingebaut werden, ohne über die dort verlinkte Info-Seite gehen zu müssen ...lesen lesen und nochmal lesen dauert - wo kann ich direkt 'klicken'/werde weitergeleitet :-)

Gruß

w.

Hallo Wolfgang, danke für den Hinweis, haben wir gemacht! Die Redaktion
Faustiam 09.04.2020 | 13:01
Ich habe die Formulare R0810 und R0100 am PC ausgefüllt, auch R0990. Bin Hausfrau, arbeite seit 10 Jahren nicht mehr. Versichertenkonto ist geklärt also auch Ausbildung. Da ich "Stiefmutter" geworden bin und jetzt familienversichert bin, habe ich mir von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen "Sollten Sie in Zukkunft Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, so würden Sie keinen Zuschlag für kinderlose zur Pflegevericherung zahlen" Zitat Ende Stiefmuttereigenschaft ist nachgewiesen mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gemeinsame Wohnung, sowohl bei der Krankenkasse als auch als Beilage zum Rentenantrag. Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden. Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?
Bei meinem Rententräger werden alle Anträge die mehr als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgelehnt und die Rente muss dann zeitnah (frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn, ausreichend sind aber 3- 4 Monate vorher) neu beantragt werden.
Herr "Berater" lesen Sie doch einfach mal die Antwort vom Experten auf meine Frage und auch die von Wolfgang. So können Sie unschwer den Unterschied ihrer Beantwortung und die eines Experten erkennen. Ihr Name "Berater" führt für viele User die wenig Ahnung haben und sich hier Hilfe erwarten in die Irre. Ich wollte gar nicht wissen wie ihr Rententräger auf verfrühte Anträge reagiert. Nennen Sie sich bitte nicht mehr Berater, das führt für viele User in die Irre und dem Ruf der echten Rentenversicherungsberater, denn man könnte davon ausgehen sie gehörten zu den Rentenspezialisten.
Berateram 09.04.2020 | 15:21
Zitat von Fausti anzeigenausblenden
Fausti schrieb

Ich habe die Formulare R0810 und R0100 am PC ausgefüllt, auch R0990.

Bin Hausfrau, arbeite seit 10 Jahren nicht mehr. Versichertenkonto ist geklärt also auch Ausbildung.

Da ich "Stiefmutter" geworden bin und jetzt familienversichert bin,

habe ich mir von der Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen

"Sollten Sie in Zukkunft Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen, so würden Sie keinen Zuschlag für kinderlose zur Pflegevericherung zahlen"

Zitat Ende

Stiefmuttereigenschaft ist nachgewiesen mit Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Gemeinsame Wohnung, sowohl bei der Krankenkasse als auch als Beilage zum Rentenantrag.

Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden.

Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?

[/quote]

Bei meinem Rententräger werden alle Anträge die mehr als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgelehnt und die Rente muss dann zeitnah (frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn, ausreichend sind aber 3- 4 Monate vorher) neu beantragt werden.[/quote]

Herr "Berater" lesen Sie doch einfach mal die Antwort vom Experten auf meine Frage und auch die von Wolfgang.

So können Sie unschwer den Unterschied ihrer Beantwortung und die eines Experten erkennen. Ihr Name "Berater" führt für viele User die wenig Ahnung haben und sich hier Hilfe erwarten in die Irre.

Ich wollte gar nicht wissen wie ihr Rententräger auf verfrühte Anträge reagiert. Nennen Sie sich bitte nicht mehr Berater, das führt für viele User in die Irre und dem Ruf der echten Rentenversicherungsberater, denn man könnte davon ausgehen sie gehörten zu den Rentenspezialisten.

Bei meinem Rententräger werden alle Anträge die mehr als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn abgelehnt und die Rente muss dann zeitnah (frühestens 6 Monate vor Rentenbeginn, ausreichend sind aber 3- 4 Monate vorher) neu beantragt werden.
Herr "Berater" lesen Sie doch einfach mal die Antwort vom Experten auf meine Frage und auch die von Wolfgang. So können Sie unschwer den Unterschied ihrer Beantwortung und die eines Experten erkennen. Ihr Name "Berater" führt für viele User die wenig Ahnung haben und sich hier Hilfe erwarten in die Irre. Ich wollte gar nicht wissen wie ihr Rententräger auf verfrühte Anträge reagiert. Nennen Sie sich bitte nicht mehr Berater, das führt für viele User in die Irre und dem Ruf der echten Rentenversicherungsberater, denn man könnte davon ausgehen sie gehörten zu den Rentenspezialisten.
Erst mal bestimmen glücklicherweise nicht Sie, wie sich hier jemand nennt und zweitens war meine Antwort völlig korrekt, denn der Tenor aus allen Beiträgen ergibt, dass ein derartig verfrühter Antrag unsinnig ist.
KSCam 09.04.2020 | 17:02
geehrte Frau Fausti, über die an @Berater gerichtete Kritik kann ich mich ebenfalls nur wundern. Er hat doch in der Sache Recht und nichts anderes gesagt als alle anderen: 3 Monate vorher reicht ein RA, wenn es denn 6 Monate sein müssen - auch OK. Des Menschen Willen ist schließlich sein Himmelreich. Aber 9 Monate - das streut mehr Sand ins Getriebe der Verwaltung als es jemandem nützt. Sorry, das ist so, auch wenn Sie das nicht hören wollen. Schöne Osterfeiertage
Faustiam 14.04.2020 | 08:56
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Dies war meine Frage: "Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden. Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?" Zitat Ende Die präzisen Antworten auf meine Frage sowohl von Wolfgang als auch vom Experten beantworten meine Frage hinreichend und nachvollziehbar.
Kaiserinam 14.04.2020 | 15:09
Zitat von Fausti anzeigenausblenden
geehrte Frau Fausti, über die an @Berater gerichtete Kritik kann ich mich ebenfalls nur wundern. Er hat doch in der Sache Recht und nichts anderes gesagt als alle anderen: 3 Monate vorher reicht ein RA, wenn es denn 6 Monate sein müssen - auch OK. Des Menschen Willen ist schließlich sein Himmelreich. Aber 9 Monate - das streut mehr Sand ins Getriebe der Verwaltung als es jemandem nützt. Sorry, das ist so, auch wenn Sie das nicht hören wollen. Schöne Osterfeiertage
Dies war meine Frage: "Meine Frage, die Antragsunterlagen sind ausgefüllt und können der DRV schon jetzt ein dreivierteljahr vor Rentenbeginn vorgelegt werden. Ist dies machbar bzw. im Sinne der Störungen durch Corona sinnvoll?" Zitat Ende Die präzisen Antworten auf meine Frage sowohl von Wolfgang als auch vom Experten beantworten meine Frage hinreichend und nachvollziehbar.
Du musst wohl immer das letzte Wort haben und wenn es auch noch so unwichtig ist, oder? Reiche Deine Rente 3-4 Monate vor Rentenbeginn ein und gut ist es. Alles andere ist doch ausdiskutiert.
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