Guten Morgen!
Hier müssen zwei Fragen voneinander unterschieden werden:
Die erste Frage ist, ob Sie einen an Sie adressierten Brief zurückschicken müssen. Die Antwort lautet: Nein, das müssen Sie nicht.
Die andere Frage ist, ob der zuständige Rentenversicherungsträger einen Ihnen erteilten Bescheid wieder aufheben kann (oder eventuell sogar das Wirksamwerden eines abgesandten Bescheides verhindern kann). Die Antwort lautet: Das kommt darauf an. Es gibt rechtliche Regeln, die das ermöglichen; dafür müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Ob Letzteres der Fall ist, ist eine Frage des Einzelfalles und kann im hiesigen Rahmen nicht beantwortet werden.
Vermutlich wird der Rentenversicherungsträger sich in dieser Angelegenheit wieder an Sie wenden. In diesem Falle könnte es sinnvoll sein, Rechtsrat einzuholen. Es wäre empfehlenswert, sich zuvor über die damit verbundenen Kosten zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen