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Versicherungsbefreiung der GRV bei Selbständigkeit

von Robi13.04.2007 | 11:12
1704 Ansichten
2 Antworten
Ich habe mich nach § 84 als Handelsvertreter selbständig gemacht. Zudem möchte ich eine Angestellte auf geringfügiger Basis einstellen. Die Person möchte jedoch zu den Pflicht-beiträgen zur Sozialversicherung ( davon 15 % an die GRV ), zusätzlich 4,9 % an die GRV zahlen möchte ( also insgesamt 19,9 % )wonach Sie weitere Entgeltpunkte in der Rente erwirbt. Meine Fragen hierzu: 1. Sind hiermit meine persönlichen Voraussetzungen zur Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt ? 2. Ist meine persönliche Befreiung zur GRV von den 400,00 Euro abhängig oder kann die Angestellte auch 200,00 oder 100,00 Euro verdienen, wenn 19,9 % an die GRV durch meine Angestellte abgeführt werden ?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 16.04.2007 | 08:04

Im Ergebnis braucht dem nichts mehr hinzugefügt werden.

1 Antworten

Pauleam 13.04.2007 | 14:06
Die Versicherungspflicht nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI entfällt erst, wenn eine Person mehr als geringfügig beschäftigt wird, wobei mehrere Personen nach neuer RS zusammengerechnet werden dürfen. Die Bruttolohnsumme aller Beschäftigten muss also 400€ üerschreiten. Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit ist nicht ausschlaggebend. Zu 2. siehe 1.
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