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Experten-Antwort

Versicherungsfall, definition (EMR)

von Ralf Mueller24.09.2013 | 10:57
2358 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, was (und wann ) ist genau gemeint wenn vom ,Eintritt des Versicherungsfalls' die Rede ist?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

„Eintritt des Versicherungsfalls“ ist der Zeitpunkt/das Datum, seitdem Sie teilweise bzw. voll erwerbsgemindert sind. Dies kann z. B. der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder aber auch das Datum des Rentenantrages sein.

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5 Antworten

Noniam 24.09.2013 | 11:24
Der "Versicherungsfall" ist die Erwerbsminderung, Eintritt also deren Beginn.
Ralf Muelleram 24.09.2013 | 11:29
Also der Beginn der Krankheit, nicht das Datum des Antrags auf EMR?
Feliam 24.09.2013 | 11:44
Das kommt drauf an. Es kann, wenn nachzuvollziehen, der Beginn der Erkrankung (Beginn der AU), der Tag eines Unfalls oder ein anderes genau zu benennendes Datum sein. Gerade, wenn der Beginn der Leistungsminderung nicht eindeutig einzugrenzen ist, z.B. wenn der Antragsteller auf Kosten seiner Gesundheit trotzdem arbeiten gegangen ist, oder es sich um eine chronische, sich verschlechternde Erkrankung handelt, kann auch das Datum der Antragstellung als Leistungsfall festgelegt werden, da offenbar an diesem Tag der Erkrankte dann auch Rente haben wollte.
....am 24.09.2013 | 12:38
Nein Beginn der Erwerbsminderung, nicht beginn Beginn der Krankheit (natürlich ist es möglich das beides auf den gleichen Tag fällt).
Ralf Muelleram 24.09.2013 | 13:07
Danke für die Antworten
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