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Experten-Antwort

Versicherungsfreie Minijobs + Wartezeit und Grundrentenzeiten

von Jana16.12.2025 | 18:40
228 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, 1) Zählen die versicherungsfreien Minijobs aus der Zeit vor 2013 mit zu der 20-jährigen Wartezeit, 2) werden für diese auch anteilig EP gutgeschrieben, wenn gleichzeitig einzelne Monate eine (unbewertete) Fachschulzeit vorlag, 3) und ergeben sich durch diese Minijobs auch anteilig Grundrentenzeiten? Mfg Jana

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jana,

 

auf die Wartezeit von 20 Jahren werden Kalendermonate mit Beitragszeiten angerechnet.

Darüber hinaus sind auf die Wartezeiten Monate anzurechnen, die sich ergeben:

ab 01.04.1999 aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (§ 244a SGB VI) und

ab 01.01.2013 aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 52 Abs. 2 SGB VI). 

Zeiten einer geringfügigen versicherungsfreien oder nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung zählen nicht zu den Grundrentenzeiten .

Fordern sie sich hinsichtlich der Bewertung bzw. Anrechnung  eine Rentenauskunft mit ergänzenden Anlagen vom Rentenversicherungsträger an.

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5 Antworten

Au weiaam 16.12.2025 | 19:00
3 x Nein!
Gegenfrageam 16.12.2025 | 19:35
Warum sollte jemand, der (bewusst) aus seinem Lohn keinen Beitrag zahlt, aus diesen nicht gezahlten Beiträge Ansprüche erwerben? nennen Sie mir einen guten Grund! Wo der Betroffene nicht mal bereit war 3,6% aus seinem Lohn zu zahlen? Wir reden da von weniger als 20€ im Monat. Soll diese „Geiz ist geil Mentalität“ belohnt werden?
Janaam 16.12.2025 | 20:18
Zitat von Gegenfrage anzeigenausblenden
1. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass man freiwillig die AG-Beiträge aufstocken kann. Ich war unwissend und 2. mein Kopf war voll mit anderen Dingen, z.B. Finanzierung Lebensunterhalt + Ausbildung, Mobbing, fette Depression, und vergleichbares. Erst kurz vor 2013 habe ich zufällig in den Nachrichten erfahren, dass Minijobs ab 2013 standardmäßig der RV-Pflicht unterliegen werden. Also bitte nicht jeden gleich „Geiz ist geil Mentalität“ unterstellen ;-) "Warum sollte jemand, der (bewusst) aus seinem Lohn keinen Beitrag zahlt, aus diesen nicht gezahlten Beiträge Ansprüche erwerben? nennen Sie mir einen guten Grund! " Das entpricht meinen Informationen: Minijobs werden in reduzierter Variante / anteilig berechnet. Ich möchte daher wissen, ob diese Regelung auch in solchen Konstallationen wie oben beschrieben greift. MfG Jana
Königam 17.12.2025 | 08:21
Minijobs ohne eigene Beitragszahlung sind keine Grundrentenzeiten. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Grundren…
Deutsche Rentenversicherung
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