Die beiden Versicherungsverhältnisse beeinflussen sich untereinander nicht. Sie haben also die Möglichkeit, in Ihrer geringfügigen Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten.
Ob sich ein Verzicht im Hinblick auf den Versicherungsschutz lohnt, kommt auf Ihren Einzelfall an. Sofern Sie z. B. durch die Pflichtbeiträge aus der geringfügigen Beschäftigung die Vertrauensschutzregelung "45 Jahre aufgrund versicherungspflichtiger Beschäftigung" erfüllen können, sollten Sie auf jeden Fall über den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit nachdenken.
Wie Sie bereits jetzt erkennen können, ist eine einzelfallbezogene Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger erforderlich. Sie finden uns hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Yellowmap__node.html__nnn=true