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Versicherungsfreiheit für Beamte

von Thorsten28.06.2009 | 14:56
1021 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin am 14.05.2009 in das Dienstverhältnis "Beamter auf Probe" ernannt worden und wurde leider erst sehr spät und oberflächlich über die Wechselmodalitäten hinsichtlich Krankenversicherung informiert. In §6 SGB V ist die Rede von Versicherungsfreiheit für Beamte, was aber leider nicht weiter beschrieben wird. Eine freiwillige Versicherung habe ich seit 14.05. nicht bei meiner BKK beantragt. Bedeutet dies, dass ich rückwirkend zum 14.05. in die Private KV wechseln kann? Oder muss ich kündigen und darf die BKK mich dann mit einer Kündigungsfrist halten? Gibt es hier eindeutige gesetzl. Vorschriften oder ist man hier auf "Kulanz" der BKK angewiesen? Gruß, Thorsten

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Chris".

4 Antworten

Falsches Forumam 28.06.2009 | 15:37
Dies ist ein Forum der deutschen RENTENversicherung.
-_-am 28.06.2009 | 20:01
Das Thema "Krankenversicherung" ist nicht Gegenstand dieses Forums. Für Fragen aus dem Bereich Krankenversicherung wenden Sie sich an die Krankenkasse oder an das Forum unter http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php .
Chrisam 28.06.2009 | 21:36
Eigentlich ist es das falsche Forum hier aber ich will eine kurze Antwort geben: Es kommt darauf an, ob Sie vorher freiwillig oder pflichtversichert waren. Bei freiw. Vers. müssen Sie zum übernächsten Monat kündigen (falls 18 Monate bei der BKK versichert). Bei Ende Pflichtversicherung (Sie haben ja keine freiwillige Vers. beantragt) könnten Sie sofort wechseln. Evtl. erbrachte Leistungen der BKK müssten Sie erstatten. Weiteres sollten Sie aber bei Ihrer Krankenkasse oder in einem Krankenkassenforum erfragen.
Thorstenam 29.06.2009 | 09:10
Hallo Chris, Ich danke für Ihre Antwort. Derzeit erwarte ich noch eine schriftl. Aussage seitens BKK, da in deren Vers.bed. ausschließlich von 2-monatiger K-Frist die Rede ist. Ich schätze aber auch, dass das SBG V hier Vorrang hat, werde aber trotzdem vorsichtshalber die Kündigung heute einreichen. @Admin: Sorry, dass ich mich im Forum vertan hatte. Gruß, Thorsten
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