Auch wenn dadurch Beiträge generiert würden, kommt es auf den Zeitpunkt des Beginns der Erwerbsminderung an. Dieser liegt u. U. immer noch in der Zeit, als die Versicherungsbedingungen nicht erfüllt waren.
Ohja da könnten Sie allerdings recht haben.
Das habe ich garnicht bedacht.
Danke für die Info.
Gruß
Lui
Falls die Erwerbsminderung noch nicht festgestellt wurde, käme es natürlich zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Versuch an. Ob dann das Datum der Antragstellung entscheidend ist oder die RV den Beginn der Krankheit /Behinderung zugrunde legt, wird sich dann herausstellen. Übrigens kann die RV, bspw. i. A. anderer Behörden, wie Jobcenter oder AfA, auch bei fehlenden Versicherungsjahren Erwerbsminderung bescheinigen, da geht es dann meist um GruSi statt Alg 2.