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Experten-Antwort

Versicherungskonto

von sechti31.01.2018 | 12:16
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe Brief bekommen zwecks Klärung des Versicherungskontos da es noch ungeklärte Zeiten gibt. Nun wollte ich wissen bei wen ich das klären kann ob es online geht oder ich bei einen Vertreter der Rentenversicherung einen Termin brauche.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sechti,

Sie können einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren oder den Antrag gleich online stellen:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

oder soam 31.01.2018 | 12:32
wählen Sie den kürzesten und kostenfreien Weg: - Rentenstelle bzw. Versicherungsamt Ihrer örtlichen Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung (kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge!) nehmen Sie das Anschreiben, Ihren Ausweis und die notwendigen Unterlagen zur Lückenklärung mit - i.d.R. wird der Antrag dort elektronisch aufgenommen und an den zuständigen Rententräger übermittelt. Ergänzende Unterlagen werden dort kostenfrei für Zwecke der Sozialversicherung beglaubigt und meist auch direkt weitergeleitet. Ansonsten: nutzen Sie die nebenstehende Beratungsstellensuche der DRV - allerdings finden Sie dort auch die sog. Rentensprechtage, deren zeitliche Vorgaben eine Kontenklärung im Termin meist nicht möglich macht...! Selber 'online' geht vermutlich auch, erfordert aber einiges an Fachwissen bzw. viel Mühe, die Fachbegriffe sich nebenbei zu erschließen. Sozialverbände und Rentenberater helfen im Rahmen (kostenpflichtiger) Mitgliedschaften bzw. gegen Honorar.
oder soam 31.01.2018 | 17:07
@Experte/in in welcher Form übermittelt der Versicherte beim 'online-Verfahren' seine ergänzenden Unterlagen und wie werden die Personalien des Antragstellers überprüft?
oder soam 31.01.2018 | 17:15
In der Beratungsstellensuche tauchen aber die zuständigen Städte und Gemeinden nicht auf - insofern sollte der hilfesuchende Bürger/Versicherte seinen Gemeinde- bzw. Stadtrat, Bürgermeister oder Landrat auf die geltende Rechtslage und die evtl. Pflichtverletzung hinweisen.
W*lfgangam 31.01.2018 | 20:34
Hallo oder so, > In der Beratungsstellensuche tauchen aber die zuständigen Städte und Gemeinden nicht auf Wie auch, das hier ist eine Suchmaschine der DRV für die DRV. Stichwort/Google "Rente + Wohnort /Landkreis /kreisfreie Stadt" und man wird überall fündig, wo es außerhalb der DRV im kommunalen Bereich Ansprechstellen dafür gibt ...theoretisch ;-) > insofern sollte der hilfesuchende Bürger/Versicherte seinen Gemeinde- bzw. Stadtrat, Bürgermeister oder Landrat auf die geltende Rechtslage und die evtl. Pflichtverletzung hinweisen. Das wissen die doch bewusst selber. Wenn örtlich nichts geht, geht der Weg nur über die Aufsichtsbehörde (Land *schnarch). Bis dahin ist die nächste DRV-Beratungsstelle aufgetan, der nächstes Versichertenälteste gefunden ...man will ja nur seine Papiere irgendwie loswerden und nicht vorhanden Behördenstrukturen erschaffen. > in welcher Form übermittelt der Versicherte beim 'online-Verfahren' seine ergänzenden Unterlagen und wie werden die Personalien des Antragstellers überprüft? Stellen Sie solch schwere Fragen nicht einem Experten ;-)) Immerhin hat sechti doch schon einen Weg gefunden (hierher), sein Problem lösen zu können, auch wenn im Klärungsanschreiben bereits alle analogen Kontaktmöglichkeiten aufgeführt sind ...so ab Seite 117ff. ;-) > sechti: Nun wollte ich wissen (...) ob es online geht Alles ausfüllen, einscannen, Unterlagen/Perso ebenfalls und ab per Mail. Ist zwar nicht der 'rechtssichere' Weg, aber bei 'unkritscher' Sachlage wird der Sachbearbeiter froh sein, den Fall sofort abzuschließen zu können. WENN alles vollständig ist ...und da sind 'wir' erfahrungsgemäß schlauer, da fehlt hier und da was, der bessere Weg zu Klärung wäre gleich in die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus Versicherungsamt gewesen. Gruß w.
Schadeam 31.01.2018 | 20:26
Dass in der Beratungsstellensuche der DRV nur die DRV Stellen auftauchen dürfte Sie doch nicht verwundern, oder? Soll die DRV dort vielleicht jedes Dorfrathaus aufführen? Das würde doch komplett unübersichtlich zumal die DRV dann jedesmal Änderungen vornehmen müsste wenn in Kleinkleckersdorf die Öffnungszeiten des Rathauses geändert werden. Es kann doch wirklich jedem Bürger zugemutet werden bei seinem Rathaus anzufragen welcher Mitarbeiter ihm helfen kann Anträge auszufüllen. Und eine Homepage hat doch auch jedes Kaff, auf der der Bürger recherchieren kann.
sechtiam 01.02.2018 | 10:08
Erst mal danke für die Antworten,ich habe schon alle fehlenden Unterlagen da mss nur noch an die DRV gesendet werden.
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