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Experten-Antwort

Versicherungsnummer für Neugeborene

von Brandner Se.10.09.2025 | 05:01
622 Ansichten
4 Antworten
Guten Tag, wird eine RV-Versicherungsnummer bereits für Neugeborene vergeben? Wenn ja, wo ist das geregelt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.09.2025 | 07:41

Guten Tag,

 

Die Vergabe der deutschen Versicherungsnummer erfolgt durch die Datenstelle der Rentenversicherung von Amts wegen, in der Regel bereits bei Geburt oder spätestens bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese lebenslang gültige, zwölfstellige Nummer ist eine zentrale Identifikationsmöglichkeit in der Sozialversicherung und begleitet den Versicherten von der Geburt bis ins Rentenalter. 

Die gesetzliche Grundlage für die Vergabe und Verwaltung der Sozialversicherungsnummer ist der § 147 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI. Diese Nummer, die das gesamte Leben unverändert bleibt, ist für gesetzliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger notwendig und wird spätestens bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zugeteilt. Die genaue Zusammensetzung der Nummer ist ebenfalls in § 147 SGB VI geregelt. 

Ergänzende Vorschrift in Bezug auf die Vergabe einer Versicherungsnummer für Neugeborene ist § 290 Abs. 1 SGB V.

3 Antworten

Manuelam 10.09.2025 | 05:55
Hallo! für jeden gesetzlich krankenversicherten wird eine Krankenversichertennummer vergeben. Diese berechnet sich mittlerweile aus der Rentenversicherungsnummer. D.h. für jedes gesetzlich krankenversicherte Neugeborene wird auch eine RV-Nummer vergeben. Rechtsgrundlagen wären § 290 SGB V und § 147 SGB VI. Grüße, Manuel
VSNRam 10.09.2025 | 06:08
Wenn die Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse erfasst wird, wird automatisch die Krankenversicherungsnummer sowie die Versicherungsnummer für die Rentenversicherung beantragt.
Tinaam 10.09.2025 | 09:05
Funfact am Rande: Vor 2005 wurde die Rentenversicherungsnummer erst bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung vergeben. Die "Neulinge" bekamen dann automatisch ein Begrüßungsschreiben, mit dem Sie im Kreis der Berufstätigen begrüßt wurden und mit dem Ihnen die VSNR mitgeteilt wurde. Bei der Umstellung 2005 - Vergabe bereits bei Geburt - hatte man aber zunächst die Begrüßungsschreiben vergessen mit der Folge, dass plötzlich Babys die Begrüßungsschreiben erhielten (und im Kreis der Berufstätigen begrüßt wurden). Das hat damals für einige Belustigung gesorgt...
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