Guten Tag,
Die Vergabe der deutschen Versicherungsnummer erfolgt durch die Datenstelle der Rentenversicherung von Amts wegen, in der Regel bereits bei Geburt oder spätestens bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese lebenslang gültige, zwölfstellige Nummer ist eine zentrale Identifikationsmöglichkeit in der Sozialversicherung und begleitet den Versicherten von der Geburt bis ins Rentenalter.
Die gesetzliche Grundlage für die Vergabe und Verwaltung der Sozialversicherungsnummer ist der § 147 des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI. Diese Nummer, die das gesamte Leben unverändert bleibt, ist für gesetzliche Meldungen an die Sozialversicherungsträger notwendig und wird spätestens bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zugeteilt. Die genaue Zusammensetzung der Nummer ist ebenfalls in § 147 SGB VI geregelt.
Ergänzende Vorschrift in Bezug auf die Vergabe einer Versicherungsnummer für Neugeborene ist § 290 Abs. 1 SGB V.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.