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Experten-Antwort

Versicherungsnummer online beantragen

von Leeker24.09.2018 | 13:28
246 Ansichten
2 Antworten

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Ich wollte gestern eine Versicherungsnummer online beantragen. Dazu wurde der Ausweis über die AusweisAPP eingelesen. Die Deutsche Rentenversicherungsanstalt fragte dann eine Versicherungsnummer ab, die noch nicht vorhanden ist. Die per Personalusweis legitimierten Daten wurden übermittelt, so dass es doch wohl möglich sein müsste, ddiese Problem auch von zu Hause aus zu lösen oder? Schließlich braucht man bei der Anmeldung in einer Filiale der Deutschen Rentenversicherung auch nur den Personalausweis!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Leeker,

die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt im Rahmen des Meldeverfahrens nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Meldet der Arbeitgeber seinen Beschäftigten bei Beschäftigungsbeginn bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) an und ist dem Arbeitgeber eine Versicherungsnummer nicht bekannt, wird bei der Datenstelle der Rentenversicherung geprüft, ob bereits eine Versicherungsnummer vergeben wurde oder eine Versicherungsnummer erstmalig zu vergeben ist. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt immer dann, wenn es für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung erforderlich ist, bspw. Durchführung der Versicherung bei Beschäftigten, Durchführung der Versicherung bei Kindererziehung.

Das Gesetz sieht eine Antragstellung beim Rentenversicherungsträger durch den Versicherten selbst grundsätzlich nicht vor. Daher handelt es sich bei dem von Ihnen beschriebenen Online-Antrag auch nicht um einen Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer, sondern um einen Antrag auf Ausstellung eines (neuen) Sozialversicherungsausweises bei bereits vorhandener Versicherungsnummer.

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1 Antworten

Werner67am 25.09.2018 | 08:57
Ich bezweifle, dass die Vergabe einer Versicherungsnummer als Online-Dienst vorgesehen ist. Die meisten Bundesbürger - alle die gesetzlich krankenversichert sind - haben nämlich bereits ab Geburt bzw. ab erstmaliger Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse eine Rentenversicherungsnummer. (Allerdings wird die nicht bei Geburt an das Baby bekanntgegeben, sondern erst bei erstmaliger Beschäftigung aktiviert oder auf Nachfrage mitgeteilt.) Privat Krankenversicherte bekommen die Rentenversicherungsnummer, wenn Sie von einem Arbeitgeber erstmalig angemeldet werden. (die Erstanmeldung ist auch ohne VSNR möglich) Gruß Werner
Deutsche Rentenversicherung
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