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Versicherungspflicht

von Lars09.04.2008 | 17:28
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5 Antworten

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Ich habe den Zimmereibetrieb meines Vaters, welcher in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben wird, übernommen. Bin ich Rentenversicherungspflichtig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von Wolfgang Amadeus.

4 Antworten

...am 09.04.2008 | 18:03
Mein Wagen fährt nicht mehr, können Sie mir sagen woran es liegt? So hört sich Ihre Frage auch an. Ein bisschen bitte mehr Informationen über den Betrieb, wie z. B. ggf. Zahl der Arbeitnehmer, ob Sie mehrere Auftraggeber habe usw.
Larsam 09.04.2008 | 18:09
Das Unternehmen hat 15 Arbeitnehmer, der Umsatz beläuft sich auf 2 Mio € p.a., ich bin 1969 geboren und seit dem 01.08.1994 bis 31.12.2007 als Arbeitnehmer tätig.
Evchenam 09.04.2008 | 19:03
Hallo Lars, Sie könnten der Versicherungspflicht als Handwerker unterliegen. Haben Sie einen Meisterbrief und sind Sie in bei der Handwerkskammer in der Handwerksrolle eingetragen?
Wolfgang Amadeusam 09.04.2008 | 23:25
Hallo Lars, dankenswerter hat die Deutsche Rentenversicherung Bund Ihr Rechtshandbuch für alle im Internet zur Verfügung gestellt (Link: http://rvliteratur.bfa.de/bfa/xtention_index.htm). Daraus zitiere ich: "Bezogen auf den zweiten Halbsatz von § 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI werden alle selbständig tätig mitarbeitenden Gesellschafter einer in die Handwerksrolle eingetragenen Personengesellschaft, das heißt, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Kommanditgesellschaft (KG) Stillen Gesellschaft Offenen Handelsgesellschaft (OHG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG), die den handwerkerrechtlichen Befähigungsnachweis (zum Beispiel Meisterprüfung) besitzen und mit einem zulassungspflichtigen Handwerk als Gesellschafter in die Handwerksrolle eingetragen sind, in die Versicherungspflicht einbezogen. Dabei ist es für das Bestehen der Versicherungspflicht unerheblich, ob für die eingetragenen Gesellschafter eine persönliche Haftung besteht, oder sie nur für die technische Leitung der Gesellschaft verantwortlich sind." Daraus schließe ich, dass Du als Gesellschaft einer GmbH & Co. KG, wenn Du den Meisterbrief hast, versicherungspflichtig wirst. Da jedoch eine Voraussetzung dafür ist, dass Du in die Handwerksrolle eingetragen wirst, brauchst Du Dich um das Verfahren keine Gedanken machen: Die Rentenversicherung wird von der Handwerkskammer informiert und kommt dann automatisch auf Dich zu (welch ein Service!). Du kannst Dich übrigens von der Versicherungspflicht befreien lassen, sobald die 18 Jahre Pflichtbeiträge zusammen hast (da zählen natürlich auch die bisherigen Pflichtbeiträge als Arbeitnehmer mit).
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