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Versicherungspflicht?

von Alberto23.06.2008 | 22:18
1180 Ansichten
7 Antworten
Hallo! Ich arbeite fuer eine englische Firma als Angestellter von zu Hause in Deutschland aus. Allerdings hat diese Firma keinen Sitz in D, kann also kein "Konto" fuer mich bei der RV in Deutschland eroeffnen. GB sagte mir, ich sei dort nicht rentenpflichtig, da das Einkommen in D geschaffen wird. Ich warte seit Monaten auf eine Entscheidung der RV, alle anderen Stellen (Krankenk, Steuerberater etc..)sagen mir, dass ich unter meinen Bedingungen nicht rentenversicherungspfl. sein koennte. Hat jem. Erfahrung? Danke

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 24.06.2008 | 13:37

Hallo Alberto,

für eine Überprüfung zur Versicherungspflicht in Ihrem geschilderten Fall werden die Gemeinsamen Vorschriften für die Gesetzliche Sozialversicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) herangezogen. Sie beschäftigen sich u.a. mit dem sachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich, der Aus- und Einstrahlung von Personen, die im Rahmen eines innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, aus oder in den Geltungsbereich des SGB IV entsandt werden. Außerdem werden Regelungen zum über- und zwischenstaatlichen Recht zu beachten sein.

Welche der o.a. Vorschriften bei Ihnen greifen und welche Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, muß im Einzelfall geprüft werden und kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Wir empfehlen daher eine erneute Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.

6 Antworten

Michael1971am 24.06.2008 | 06:58
Hallo, nach Art. 14 Nr. 2a) ii) EWGV 1408/71 sind Sie nach den Vorschriften Ihres Wohnsitzstaates Versicherungspflichtig. In einem ähnlichen Fall hat die Krankenkasse für den Beschäftigten eine Betriebsnummer vergeben und über diese alles abgewickelt. Der ausländische Arbeitgeber hat dann regelmäßig die SV-Beiträge mit dem Lohn überwiesen und der Beschäftigte hat die Beiträge dann an die Einzugstelle weitergeleitet. Er war also seine eigene Lohnbuchhaltung und Zweigstelle vor Ort.
Albertoam 25.06.2008 | 21:18
Hallo! Vielen Dank fuer Deinen Beitrag. Das war das erste logisch nachvollziehbare, was ich zu meinem Problem gehoert habe. Ich hoffe, es tut sich bald was. Ich bin jedoch in der Zwischenzeit privat versichert (da ueber der Bemessungsgrenze und somit nicht wirklich rentabel bei der AOK). Geht das dann trotzdem? Vielen Dank nochmals fuer Deinen Beitrag und schoenen Abend noch!
Albertoam 25.06.2008 | 21:23
Hallo! Danke fuer Ihre Nachricht und nichts fuer ungut, doch das: "Wir empfehlen daher eine erneute Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger" mache ich genau seit Januar dieses Jahres ohne Resultat.... Vielleicht tut sich ja bald was...
Michael1971am 26.06.2008 | 10:02
Hallo, ich hab erst jetzt Ihre Antwort bemerkt. Wie Sie richtig erkannt haben, rentiert sich das ganze nicht für die Krankenkassen. Gehen müsste das Verfahren aber trotzdem, da die Kassen als Beitragseinzugstelle für den Gesamtbeitrag auch die Einziehung und Meldung für Privatversicherte übernehmen müssen. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, die letztendlich zuständige Krankenkasse wird dann anhand der Endziffern bei der Betriebsnummernvergabe zugeordnet.
Albertoam 26.06.2008 | 14:37
Hallo! Besten Dank. Sie haben mir wirklich sehr geholfenn, erstes Licht in diese Sache zu bringen. Vielleicht sollte ich diese Antwort mal in der Aussenstelle FH vorlegen....einen Versuch waers wirklich wert. Ich wuensche Ihnen ein schoenes Wochenende.
Albertoam 26.06.2008 | 17:36
Hallo nochmals! Ich haette noch eine Frage dazu: bin ich dann sozusagen ein "freiwilliges" Mitglied oder muss ich dann einzahlen? Ist Ersteres der Fall wuerde ich natuerlich lieber ganz privat vorsorgen und es vorziehen, mich total auszuklinken aus der staatl. Absicherung. Danke fuer Eure Antworten!
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