Hallo Alberto,
für eine Überprüfung zur Versicherungspflicht in Ihrem geschilderten Fall werden die Gemeinsamen Vorschriften für die Gesetzliche Sozialversicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) herangezogen. Sie beschäftigen sich u.a. mit dem sachlichen, persönlichen und räumlichen Geltungsbereich, der Aus- und Einstrahlung von Personen, die im Rahmen eines innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, aus oder in den Geltungsbereich des SGB IV entsandt werden. Außerdem werden Regelungen zum über- und zwischenstaatlichen Recht zu beachten sein.
Welche der o.a. Vorschriften bei Ihnen greifen und welche Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, muß im Einzelfall geprüft werden und kann in diesem Forum nicht geklärt werden. Wir empfehlen daher eine erneute Kontaktaufnahme mit Ihrem Rentenversicherungsträger.
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