Hallo Majanka,
die Tätigkeit als "Übungsleiter" unterliegt bis zu einer Höchstgrenze von 2400,- €/Jahr nicht der Sozialversicherungspflicht. Siehe hierzu:http://sbinfo.now.drv/raa10/Raa.do?f=SGB4_20ANL1
Die Entgelte des Minijobs unterliegen mit dem Arbeitgeberanteil immer der Versicherungspflicht: Bei Beschäftigungsaufnahme ab 01.01.13 auch der Arbeitnehmeranteil, von dem allerdings eine Befreiung möglich ist. Zu den möglichen Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche sollten Sie sich beraten lassen.
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