Kann? - ja.
Bei Gmbh-Gesellschaftern der 1-Mann-GmbH kann das sein. "Lehrer" wären gem. §2 S.1 Nr.1 SGB VI versicherungspflichtige Selbständige. Lehrer sind all diejenigen Personen, die Wissen vermitteln an Leute, die zum Zweck des Lernens an sie herantreten. Eine Einzelfallentscheidung durch einen Betriebsprüfer oder die Gesamtbeitragesinzugstelle. Sofern beides noch nicht vorliegt, kann die Entscheidung bei der Clearingstelle i Hause der DRV-Bund beantragt werden.