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Experten-Antwort

Versicherungspflicht?

von Gast129.04.2013 | 11:16
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Expertenteam, ich bitte Sie um eine Beurteilung des folgenden Falls: Jemand ist Alleingesellschafter einer GmbH und auch deren Geschäftsführer. Die GmbH veranstaltet regelmäßig offene Seminare und Vorträge, in denen der Geschäftsführer-Gesellschafter als Vortragender auftritt und über Fachthemen referiert. Dies stellt die GmbH den Teilnehmern in Rechnung. Kann hier für den Geschäftsführer-Gesellschafter eine Rentenversicherungspflicht als Lehrer etc. in Betracht kommen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Kann? - ja.

Bei Gmbh-Gesellschaftern der 1-Mann-GmbH kann das sein. "Lehrer" wären gem. §2 S.1 Nr.1 SGB VI versicherungspflichtige Selbständige. Lehrer sind all diejenigen Personen, die Wissen vermitteln an Leute, die zum Zweck des Lernens an sie herantreten. Eine Einzelfallentscheidung durch einen Betriebsprüfer oder die Gesamtbeitragesinzugstelle. Sofern beides noch nicht vorliegt, kann die Entscheidung bei der Clearingstelle i Hause der DRV-Bund beantragt werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Beurteilt wird welche Person welche Tätigkeit ausübt. Ist man für eine bestimmte Tätigkeit kraft Gesetzes in einem berufsständ. Versorgungswerk versichert, so stellt man bei der DRV Bund einen Befreiungsantrag. Diesem wird idR entsprochen.

Wenn diegleiche Person nebenberufl. als Kellner z.B. arbeitet, ist nur die Beschäftigung als Kellner zu beurteilen. Für diese gilt die Befreiung nicht, es kann dann durchaus auch zur Versicherungspflicht in der RV kommen, wenn monatl. über 450 EUR verdient wird.

Wenn Ihre Tätigkeit in der 1-Mann-GmbH in der Form eines kammerpflichtigen Berufes mit eigenem Versorgungswerk stattfindet, für die schon ein Befreiungsbescheid vorliegt, löst sich das problem in Luft aus: Keine RV-Pflicht.

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2 Antworten

...am 29.04.2013 | 11:18
Klare Antwort: ja
Gast1am 29.04.2013 | 15:40
Vielen Dank für die Antwort. Erlauben Sie mir zwei Nachfragen: - Wie würde die Situation aussehen, wenn die betreffende Person bereits außerhalb ihrer Geschäftsführertätigkeit Pflichtmitglied eines berufsständigen Versorgungswerks (als Anwalt) ist? - Gehe ich recht in der Annahme dass spätestens bei Einstellung eines sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiters durch die GmbH die RV-Pflicht ausgeschlossen wäre?
Deutsche Rentenversicherung
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