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Experten-Antwort

Versicherungspflicht

von Ubu19.10.2022 | 10:30
110 Ansichten
3 Antworten
Wenn ein als Berater tätiger Mitarbeiter, der vor Beginn seiner Beschäftigung als selbständiger Berater auf Rechnung für das Unternehmen war, jetzt während der Beschäftigung nachträglich eine Rechnung für das abgelaufene Kj stellt, in dem er noch nicht angestellt war, ist dann der nachträglich in Rechnung gestellte Betrag sozialversicherungspflichtig, da der Geldzugang in die Zeit der Anstellung fällt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.10.2022 | 11:04

Hallo Ubu,

mit der Anstellung sind Sie als Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig geworden. Beitragspflichtig ist nur das Arbeitsentgelt, dass Ihnen durch Ihren Arbeitgeber aufgrund der versicherten Beschäftigung gezahlt wurde. Einnahmen, die Sie infolge Ihrer nicht versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit (nachträglich) erzielen, sind weiterhin nicht beitragspflichtig.

2 Antworten

Ohaam 19.10.2022 | 10:46
Erst als Selbständiger für ein Unternehmen und jetzt als Angestellter des Unternehmens tätig? Klingt sehr nach vorheriger Scheinselbständigkeit und Mauschelei. Vorsicht!
Steuerrechtam 19.10.2022 | 21:24
hmmm... nach deutlich mehr als sechs Monaten nach Leistungserbringung eine Rechnung zu stellen könnte zu Ärger mit dem FA führen (§14 UStG). Aber was soll's, betrifft ja nicht die Rentenversicherung, zumindest solange nicht, bis dann eine turnusmäßige Betriebsprüfung beim Arbeitgeber stattfindet und dort dann über diesen Beleg gestolpert wird ;-) Da könnte dann aber doch auch schon etwas genauer geschaut werden, ob es nicht doch irgendeine Art von 'Mauschelei' ist, die dann evtl. doch zu einer Sozialversicherungspflicht führen könnte... Da sollte vielleicht doch besser auch noch mal der Steuerberater des Arbeitgebers dazu befragt werden, was der davon hält, wenn jetzt noch für 2022 berechnet wird.
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