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Experten-Antwort

Versicherungspflicht

von Fritz30.04.2016 | 09:07
1504 Ansichten
6 Antworten

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Meine Bekannte hat im Oktober 15 einen Minijob auf 450 EURO Basis begonnen und hat sich von der Vers.-Pflicht befreien lassen, warum auch immer. Nun möchte sie jedoch gern wieder Vers.-Pflichtig werden beim gleichen Arbeitgeber. Wie lange muss sie jetzt die Beschäftigung unterbrechen? Die Geister streiten sich um einen bzw. zwei Monate, was ist richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Darlegungen von Santander entsprechen der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger. Insoweit ist dem nichts hinzuzufügen.

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5 Antworten

Santanderam 30.04.2016 | 09:51
Minijobs: Befreiung von der RV wirkt bei Beschäftigungsunterbrechung fort Nachdem ein Minijob beendet wurde, tritt bei Neuaufnahme eines Minijobs grds. zunächst wieder RV-pflicht ein. Von der RV-Pflicht kann sich der Arbeitnehmer auf Antrag befreien lassen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der neue Minijob innerhalb von 2 Monaten bei demselben Arbeitgeber aufgenommen wird. In diesen Fällen wird (widerlegbar) vermutet, dass es sich immer noch um dieselbe Beschäftigung handelt, in der die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erfolgt ist. Für diesen Sachverhalt verliert die Befreiung nicht ihre Wirkung und muss auch nicht erneut erklärt werden.
Arschtröteam 30.04.2016 | 13:24
Baaaaahhhhhhhhhhhh Pfuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuurrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrrzzzzzzzzzzzzzzzzzzz
W*lfgangam 30.04.2016 | 16:24
Hallo Fritz, da Beschäftigungsverhältnisse grundsätzlich zum Ersten eines Monats beginnen, sollte Ihre Bekannte 3 Monate 'Luft' lassen, wenn Sie beim selben Arbeitgeber nach Unterbrechungen in dieselbe Beschäftigung einsteigt. Zur Not werden sich überbrückungsweise fantasievolle Lösungen finden - die allerdings 'buchfest' sein müssen ;-) Gruß w.
Fritzam 02.05.2016 | 12:34
eine Expertenantwort wäre mir hierzu sehr hilfreich !!
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