Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWas Bekiss damit meint, ist die Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, die in Ihrem konkreten Beispiel weit über den Zahlungen von Ottonormalversicherten liegen.
Die Angestellten des FC Bayern etwa sind - wie jeder andere Angestellte/Arbeiter auch - gegen Arbeitsentgelt beschäftigt, womit ohne jeden Zweifel Versicherungspflicht in der gesetzlichen RV vorliegt.
Die derzeitige Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche RV liegt bei 63.000 Euro. In diesem Sinne....
MfG
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