Möglich wäre die Versicherungspflicht, wenn Sie unabhängig von der Geschäftsführung als Inhaber in diesem Betrieb selbständig tätig sind. Genauere Einzelheiten werden allerdings in einem Verfahren ermittelt werden, das durch den Rentenversicherungsträger von Amts wegen eingeleitet wird.
Eine generelle Aussage zur Rentenversicherungspflicht ist ohne diese Angaben leider nicht möglich. Insbesondere kann dies auch hier nicht verbindlich geschehen.