Hallo Tiggy,
sollte ihre Lehrtätigkeit (an der Hochschule) tatsächlich in Form einer freiberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, liegt eine Rentenversicherungspflicht sehr nahe. Da die genauen Vertragsgrundlagen nicht bekannt sind, können wir keine verbindliche Auskunft erteilen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie unter Angabe ihrer Versicherungsnummer ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund durchführen. Damit kommen Sie auch ihrer Meldepflicht nach. In diesem Verfahren wird der Status ihrer Tätigkeit geprüft . Sollte die Versicherungspflicht für ihre Lehrtätigkeit festgelegt werden, wird im weiteren Verfahren geprüft, ob Sie aufgrund der Höhe ihrer aus der Selbständigkeit erzielten Einkünfte evtl. versicherungsfrei sind. Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre entnehmen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung