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Experten-Antwort

Versicherungspflicht als nebenberufliche Lehrbeauftragte - Fachhochschule?

von Tiggy05.11.2022 | 15:51
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Guten Tag, ich bin festangestellt in einem Angestelltenverhältnis tätig und möchte mich mich zusätzlich freiberuflich als Lehrbeauftragte (an einer Hochschule) engagieren. Meine Frage wäre: Bin ich als Lehrbeauftragte hinsichtlich der zusätzlichen Einnahmen rentenversicherungspflichtig, wenn meine Einkünfte aus der freiberuflicher Lehrtätigkeit i.H.v. 6.240 € (12 x 520 € + 2.400€ (Übungsleiterpauschale = 8.640 €) nicht überschreiten werden? Zudem kommt noch, dass ich aus einer früheren Selbständigkeit bereits eine Direktversicherung vor kurzem ausgezahlt bekommen habe und ich nicht weiß, ob dies eine Rolle spielt? Für eine entsprechende Information möchte ich mich sehr bedanken. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tiggy,

sollte ihre Lehrtätigkeit (an der Hochschule) tatsächlich in Form einer freiberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden, liegt eine Rentenversicherungspflicht sehr nahe. Da die genauen Vertragsgrundlagen nicht bekannt sind, können wir keine verbindliche Auskunft erteilen. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie unter Angabe ihrer Versicherungsnummer ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund durchführen. Damit kommen Sie auch ihrer Meldepflicht nach. In diesem Verfahren wird der Status ihrer Tätigkeit geprüft . Sollte die Versicherungspflicht für ihre Lehrtätigkeit festgelegt werden, wird im weiteren Verfahren geprüft, ob Sie aufgrund der Höhe ihrer aus der Selbständigkeit erzielten Einkünfte evtl. versicherungsfrei sind. Weitere Informationen können Sie auch der Broschüre entnehmen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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