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Versicherungspflicht als Selbständiger

von Waldi08.07.2010 | 10:32
1389 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich plane die Gründung eines Wachdienstunternehmens. Muss ich Pflichtbeiträge zur Renenversicherung zahlen?

2 Antworten

Dürftigam 08.07.2010 | 11:18
... für alle von Ihnen Beschäftigten Mitarbeiter! Im Ernst: wer soll Ihnen bei diesen dünnen Angaben etwas vernünftiges sagen können? Die DRV hält für Ihren Fall entsprechende Fragebögfen bereit - dann erhalten Sie schriftlich eine Feststellung der zuständigen Stelle!
-am 08.07.2010 | 12:09
Eine Entscheidung über das Bestehen der Versicherungspflicht als selbständig Tätiger trifft der zuständige Rentenversicherungsträger, wenn ihm sämtliche relevanten Informationen vorliegen. Mit den von Ihnen gemachten Angaben käme unter Umständen eine Versicherungspflicht nach § 2, Satz 1, Nr. 9 SGB 6 in Betracht. Danach sind Personen als Selbständige versicherungspflichtig , wenn sie im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. In diesem Fall besteht aber bei rechtzeitiger Antragstellung die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht für einen Zeitraum von drei Jahren nach erstmaliger Aufnehme einer selbständigen Tätigkeit nach § 2, Satz 1, Nr. 9 SGB 6. Auf die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag gemäß § 4 Abs. 2 SGB 6 für die Dauer der selbständigen Tätigkeit sei noch hingewiesen. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
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