Hallo Michael,
die Versicherungspflicht auf Antrag entfällt, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Hierfür ist grundsätzlich die Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit erforderlich. Die Versicherungspflicht umfasst jede selbstständige Tätigkeit, die nicht zumindest dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Ein Wechsel der Tätigkeit oder der Rechtsform (z. B. von einer OHG in eine GmbH), in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, beendet deshalb die Antragspflichtversicherung nicht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung