Sie sollten vorab klären lassen, ob es sich bei der Tätigkeit um eine abhängige Beschäftigung oder um eine selbständige Tätigkeit handelt. Dazu müsste der Vertrag eingesehen werden. Je nach Vereinbarungen wären Sie als Arbeitnehmer einzustufen oder nicht, die Entscheidung trifft die Deutsche Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin. Einfach den Antrag auf Statusfeststellung V 027 ausfüllen und nach Berlin senden.
Erst wenn die Clearingstelle bestätigt, dass Selbständigkeit vorliegt, kann Versicherungspflicht als Selbständiger mit einem Auftraggeber geprüft werden. Wer "im Wesentlichen und nicht nur vorübergehend" für einen Auftraggeber tätig ist, unterliegt der Versicherungspflicht, Ihre Ausführungen sprechen eher dafür als dagegen (Bindung Ihrer gesamten Arbeitskraft auf einen nicht unerheblichen Zeitraum), müsste aber detailliert geprüft werden. Sollte es im Ergebnis zu einer Bejahung der Versicherungspflicht kommen, besteht die Möglichkeit der Befreiung auf maximal drei Jahre nach Beginn der Tätigkeit, bei verspäteter Antragstellung erst ab Antragstag. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers (in Verbindung mit Ihrer Selbständigkeit) schließt die Versicherungspflicht für Sie aus.
Lassen Sie sich in einer unserer Beratungsstellen beraten.