Hallo Fliesenleger,
der Antwort von Tina ist rechtlich nichts hinzuzufügen.
Dennoch möchten wir an dieser Stelle nochmal darauf hinweisen, dass allgemeine Antworten in diesem Forum niemals die persönliche und individuelle Beratung ersetzen können, da nur in einem solchen Beratungsgespräch Ihre "rentenrechtliche Gesamtsituation" beurteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo,
wenn sie 18 Jahre an Pflichtbeiträgen haben, können Sie sich auf Antrag befreien lassen.
Freundliche Grüße
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