Zu 1 und 2: Bei Vollrenten sind die Rentner nicht versicherungspflichtig, ob sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger sind.
Lediglich der eigene Verdienst über 350,- EUR ist wichtig.
Versicherungsfreie selbstständige Altersrentner brauchen keine Beiträge an die RV zahlen.
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