Ich gehe davon aus, dass Sie als selbständiger Physiotherapeut mehr als einen Auftraggeber haben.
Sofern Sie dann überwiegend auf Grund ärztlicher An- oder Verordnungen tätig werden, sind Sie in der Rentenversicherung als selbständig tätige Pflegeperson versicherungspflichtig. Falls Sie nicht überwiegend auf Grund ärztlicher An- oder Verordnungen tätig werden, besteht ggf. Versicherungspflicht als selbständig tätiger Lehrer. Allerdings tritt bei beiden Fallgestaltungen Versicherungspflicht nur ein, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen Tätigkeit keine(n) Arbeitnehmer mit einem monatlichen (Gesamt-)Verdienst von mehr als 400 Euro beschäftigen.
Die von Ihnen angesprochene Befreiungsmöglichkeit für die ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit gibt es nur für Selbständige mit einem Auftraggeber, die keine(n) Arbeitnehmer mit einem monatlichen (Gesamt-)Verdienst von mehr als 400 Euro beschäftigen. Sollten Sie entgegen meiner obigen Annahme zu diesem Personenkreis gehören, dann könnten Sie sich entsprechend von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dies hätte zur Folge, dass auf Grund der dann fehlenden Beitragszahlung ggf. drei Jahre an Beitragszeiten für bestimmte Wartezeiten oder für die Erfüllung sonstiger Voraussetzungen für Leistungen aus der Rentenversicherung fehlen. Außerdem wäre auch Ihre spätere Renten höher, wenn Sie für die drei Jahre Beiträge zahlen.
Bezüglich der Frage, ob Sie als Selbständiger in der Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und falls ja, ob für Sie dann eine Befreiung möglich und sinnvoll ist, sollten Sie sich auf jeden Fall bei einer Beratungsstelle der Rentenversicherung informieren. Die nächstgelegene Beratungsstelle können Sie bei der Beratungsstellensuche in der rechten Leiste finden.