Hallo TTrainer,
als selbständig tätiger Tennistrainer sind Sie in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn Sie ein regelmäßiges monatliches Arbeitseinkommen von mehr als 450 Euro haben. Eine Befreiungsmöglichkeit hierzu gibt es nicht.
Sie haben die gesetzliche Verpflichtung, sich wegen der selbständigen Tätigkeit bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu melden. Wenn Sie nicht wissen, wer das ist, dann rufen Sie bei Ihrem regionalen Rentenversicherungsträger an.
Im Jahr der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit und in den folgenden 3 Kalenderjahren ist grundsätzlich der sogenannte halbe Regelbeitrag zu zahlen, der zum Beispiel im Jahr 2019 im Westen monatlich 289,70 Euro beträgt. Auf Antrag kann auch ein Beitrag entsprechend des Arbeitseinkommens gezahlt werden. Sofern noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, ist eine Schätzung des Arbeitseinkommens abzugeben.
Änderungen in den Verhältnissen, zum Beispiel wenn das regelmäßige Arbeitseinkommen sich deutlich verringert und nicht mehr als 450 Euro monatlich beträgt, sind dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Es fällt dann gegebenenfalls die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt der Änderung weg.