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Experten-Antwort

Versicherungspflicht GKV

von Effi05.02.2023 | 12:31
225 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Beamter und privat krankenversichert. Meine Frau ist als freiberufliche Dozentin tätig und über mich nach wie vor beihilfeberechtigt. Jetzt bietet ihr ein Kunde eine Festanstellung an, also eine voraussichtlich sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Die Einkommensgrenze für die Beihilfeberechtigung wird aber nicht überschritten werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob meine Frau in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln MUSS, oder ob sie auch in der privaten Versicherung verbleiben kann. Meine Frau ist 50 Jahre alt. Macht es einen Unterschied, ob es sich um ein "normales" Beschäftigungsverhältnis handelt oder um einen Mini- oder Midi-Job? - Danke für Ihre Auskunft. Freundliche Grüße Effi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.02.2023 | 11:23

Guten Tag, Effi,

diese Fragen stellen Sie bitte einer gesetzlichen Krankenkasse.

Bezüglich der Rentenversicherung wäre zu beachten, dass freiberufliche Dozenten unter Umständen der Rentenversicherungspflicht unterliegen, insofern ist diese Tätigkeit mittels Formular V0023 der Rentenversicherung anzuzeigen, sofern Sie dies noch nicht gemacht haben.

www.deutsche-rentenversicherung.de/eantrag

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

falsches Forumam 05.02.2023 | 12:34
Die Frage hat nichts mit dem Thema Altersvorsorge zu tun, bitte an die letzte Krankenkasse wenden.
Berndam 05.02.2023 | 12:37
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung = GKV Mitgliedschaft, ob die Beihilfe trotzdem bleibt, kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Minijob = keine Versicherungspflicht in der GKV, also private KV möglich. Im Einzelfall kann es aber durchaus sinnvoll sein, die PKV zu verlassen.
Effiam 05.02.2023 | 14:39
Das Bundesland ist NRW
Abschlägeam 05.02.2023 | 14:44
Effi schrieb

Das Bundesland ist NRW

Das ist der DRV aber ziemlich 'egal', denn die ist nur für Rentenversicherung zuständig, nicht für Krankenkassen- oder Beilhilferichtlinien. Dass aber Ihre Frau als Dozentin grundsätzlich (auch als freie) Rentenversicherungspflichtig ist, wollten Sie ja aber gar nicht wissen :-)
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