Auf den ersten Blick macht es den Anschein, als ob sie nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen. Dies setzt allerdings z.B. auch voraus, des es sich bei Ihrem Einzelunternehmen nicht um eine in die Handwerksrolle eintragungspflichtige selbständige Tätigkeit handelt (sonst ggf Versicherungspflicht als Handwerker). Um sicher zu gehen würde ich Ihnen eine Beratung/Klärung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung empfehlen (siehe auch Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.