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Versicherungspflicht Selbstständiger

von 74arminina25.01.2008 | 09:12
1205 Ansichten
2 Antworten
Arbeitnehmer in Elternzeit Meine Arbeitnehmerin mit Verdienst über 400 Euro befindet sich in Elternzeit. Bin ich verpflichtet in der Zeit in der sie nicht arbeitet, also Verdienst 0 Euro aber ja noch als vesicherungspflichtige Arbeitnehmerin bei mir gemeldet, eine Ersatzkraft einzustellen, oder besteht die Befreiung der Versicherungspflicht weiterhin?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 25.01.2008 | 09:42

Das Beschäftigungsverhältnis gilt während der Elternzeit (max. drei Jahre) als fortbestehend und ist dabei nicht versicherungspflichtig. Dies gilt jedoch nur unter der Prämisse, dass das Beschäftigungsverhältnis nicht gelöst wird.

1 Antworten

74arminiaam 25.01.2008 | 18:50
Vielen Dank für die Antwort. Leider haben sie mich falsch verstanden. Es geht mir darum, dass ich selbstständig bin und nur eine Arbeitnehmerin beschäftigt habe, die sich jetzt in Elternzeit befindet. Normalerweise ist man doch als Selbstständiger nur von der Rentenversicherungspflicht befreit, wenn man einen Arbeitnehmer über 400 Euro beschäftigt hat. Meine Frage ist jetzt, ob dass auch gilt wenn meine einzige Beschäftigt in Elternzeit ist, oder muss ich eine Vetretung mit über 400 Euro einstellen. Vielen Dank
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