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Versicherungspflicht Selbstständigkeit

von inlingua21.10.2008 | 17:21
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Hallo! Ich arbeite seit fast acht Jahren als selbstständige Dozentin bei der Leine-VHS und zahle einkommensgerechte Beiträge (19,9%) auf mein Einkommen. Allerdings gibt es mit der Berechnung immer wieder Schwierigkeiten, weil ich mit meinem Jahreseinkommen unterhalb der Steuergrenze liege und daher keinen Einkommenssteuerbescheid habe. Meinen Angaben (Verträge, Abrechnungen) scheint man nicht zu trauen. Versicherungspflicht besteht bei mir nach § 165 des VI. Sozialgesetzbuches. Jetzt habe ich im Wesentlichen vier Fragen: 1. Wie kann es sein, dass meine Akte, obwohl ich aus Hannover stamme und immer hier gelebt und gearbeitet habe, seit ein oder zwei Jahren in Stralsund bearbeitet wird? 2. Die meisten meiner selbstständig tätigen Kollegen verdienen mehr als ich, zahlen aber keine Rentenbeiträge. Sie erklärten mir, dass sie das nicht müssten, weil sie nicht lehrend tätig sind. Das bin ich aber offiziell auch nicht mehr ("sozialpadagogische Betreuung"). Die Kurse, die diese Kollegen unterrichten, sind für mich aber genauso "lehrend" wie meine vorherigen: Macht es einen Unterschied, ob ich Hartz IV-Empfänger schule oder Azubis unterrichte? Warum müssen meine Kollegen nicht zahlen? 3. Hilft es mir, wenn ich ein Gewerbe anmelde? Kann ich mich dann selbst versichern? 4. Macht es Sinn, wenn ich mich für drei Jahre von meiner Versicherungspflicht befreien lasse oder habe ich da später eher Probleme? Insgesamt sind meine zwei größten Probleme, dass a) die Kommunikation mit der Rentenversicherung seit Monaten nicht funktioniert und dass ich b) weiß, dass ich bei Beiträgen um 110,00 Euro/Monaten davon später nichts haben werde. Dieses Geld würde ich gern sinnvoller in meine private Altersvorsorge stecken. Danke für die Hilfe!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Eine darüber hinausgehende Beratung an dieser Stelle wird schwierig. Es scheint so, dass allein in der Abgrenzung, ob Sie in Ihrer Tätigkeit ÜBERWIEGEND lehrend tätig sind, eine genauere Betrachtung erforderlich ist. Wir können Ihnen also nur raten, Ihre Probleme bei der DRV Bund vorzutragen, um Ihr Versicherungsverhältnis genau zu klären.

Eine Gewerbeanmeldung wird bei einem eindeutigen Sachverhalt aber auch nicht helfen, da sie nur bekräftigen würde, dass Sie selbständig tätig sind. Für die Versicherungspflicht, zu der Sie bislang veranlagt sind (vgl. § 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI), wird dies aber bereits vorausgesetzt.

Zudem haben Sie als selbständiger Dozent kein Befreiungsrecht für 3 Jahre, diese Möglichkeit gilt nur für den Personenkreis der Selbständigen mit nur einem Autraggeber (§ 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI).

2 Antworten

Unbekanntam 21.10.2008 | 21:41
Hallo Inlingua, dass Sie später davon nichts haben werden stimmt nicht. Ich finde es schade, dass jemand der lehrenden Unterricht gibt, mit Vorurteilen die Parolen der Boulevard-Presse übernimmt. Vielmehr würde ich von einem VHS-Lehrer erwarten, mal im Nachbarzimmer zu zuhören, was der Kollege im Rahmen der Kampagne "Altersvorsorge macht Schule" berichtet. Mit den € 110 haben Sie vielmehr als Sie glauben. Damti haben Sie Anspruch auf Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Reha, Hinterbliebenschutz und berufliche Rehabilitation. Wenn Sie schon, die gesetzliche Rente mit der privaten Altersvorsorge vergleichen, da bitte schon das gleiche Leistungspaket vergleichen. Sie vergleichen sonst Äpfel mit Birnen. Ich kann Ihnen jetzt schon versprechen, dass wenn Sie das alles bei Ihrem privaten Anbieter absichern wollen, mindestens € 1000 im Monat zahlen müssen. Zu Ihren anderen Fragen. Ob Sie ein Gewerbe haben oder nicht interessiert niemanden. Befreien lassen können Sie sich nicht. Das mit der Befreiung gilt nicht in Ihrem Bereich und selbst wenn ist es eh zuspät, weil man sich nur die ersten 3 Kalenderjahre ab Aufnahme der selbständigen Tätigkeit befreien lassen kann. Kann mich nur wiederholen, besuchen Sie bitte auch diesen Volkshochschulkurs. Kostet nur höchstens einmalig € 20.
Schadeam 22.10.2008 | 08:39
Ihre Fragen 1 und 2 will ich auch kurz beantworten: 1) Dass Ihr Vorgang in Stralsund bearbeitet wird, hat mit der internen Organisation der DRV Bund zu tun. Wenn diese Behörde die interne Zuständigkeit so steuert, wird Ihr Fall halt dort bearbeitet. Und wenn sich die Organisationsstruktur ändern sollte, wandert die Akte nach Berlin, Gera, Saarbrücken oder Buxtehude... kann Ihnen doch egal sein, wo ihr Sachbearbeiter seinen Arbeitsplatz hat? Und nur wegen Ihnen werden die kein Büro in Hannover aufmachen... 2)Die Kollegen, die als selbständige Lehrer unterrichten, müssten sehr wohl Beiträge zahlen. Aber wer sich nicht meldet, zahlt auch nicht - bis er erwischt wird und sollte das so kommen, droht eine Nachzahlung von 4 Jahren, dann werden die nicht mehr lachen, sondern jammern....
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