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Versicherungspflichtig?

von Mara18.05.2010 | 16:06
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin derzeit geringfügig beschäftigt (400,- € im Monat). Nun hat eine Bekannte einen Betrieb eröffnet und hat mich gefragt, ob ich ihr nicht ab und zu helfen könnte, wenn es besonders hektisch ist. Sie würde mich bei Bedarf anrufen. Mein erster Arbeitgeber sagt, ich kann tun und lassen was ich will, solange ich nicht in seinem Beschäftigungsverhältnis versicherungspflichtig werde (steht auch so im Arbeitsvertrag). Jetzt habe ich gelesen, dass man in kurzfristigen Beschäftigungen auch versicherungsfrei ist. Wenn ich nun eine geringfügige normale Arbeit habe (also das ganze Jahr über), kann ich dann nebenher tageweise noch arbeiten ohne dass Beiträge zur Rentenversicherung usw fällig werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt zwei Arten von geringfügiger Beschäftigung: 1. Geringfügigkeit wegen einem Verdienst von max. 400 Euro im Monat, oder

2. Geringfügigkeit wegen einer kurzfristigen Beschäftigung (max. 2 Monate oder 50 Arbeitstage).

Bei der Prüfung der Geringfügigkeitsgrenzen werden mehrere Beschäftigungen nach Nr. 1 oder Nr. 2 zusammengerechnet, jedoch erfolgt keine Zusammenrechnung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und einer kurzfristigen Beschäftigung.

Ihre geplante kurzfristige Beschäftigung hat demnach keine Auswirkung auf ihre derzeitige Beschäftigung.

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