Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Pflegepersonen, die in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Pflegepersonen im Sinne des § 2 S. 1 Nr. 2 SGB 6 sind selbständig Tätige, die Kranke, Wöchnerinnen, Säuglinge oder Kinder pflegerisch betreuen, um ihre Genesung bzw. ihr Gedeihen zu fördern.
Zu den Pflegepersonen gehören:
– Krankenschwestern, Krankenpfleger,
– Krankengymnasten,
– Masseure und medizinische Bademeister, wenn sie überwiegend auf ärztliche Anordnung Massagen zu Heilzwecken vornehmen,
– Wochen-, Säuglings-, Kinderpflegerinnen,
– Ergotherapeuten, wenn sie die Patienten überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln,
– Tagespflegepersonen, soweit sie nicht überwiegend erzieherisch tätig sind (dann Versicherungspflicht nach Nr. 1 möglich).
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Derselbe Personenkreis ist gemäß § 190a SGB 6 verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
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Nach § 190a Abs. 1 Satz 2 SGB 6 sind die Vordrucke des Rentenversicherungsträgers zu verwenden. Zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht für Selbständige stehen die Vordrucke
– V 023 Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige,
– V 024 Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige,
für die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
– V 027 Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status,
– V 028 Erläuterung zum Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status
und für die Beitragszahlung
– V 020 Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetztes als selbständig Tätiger/ Antrag auf Pflichtversicherung als selbständig Tätiger und
– V 021 Erläuterungen zum Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung kraft Gesetztes als selbständig Tätiger bzw. zum Antrag auf Pflichtversicherung als selbständig Tätiger
zur Verfügung.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Inhalt/0…