Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Versicherungspflichtig Selbstständig und abhängige Beschäftigung

von Selbstständig 02.12.2025 | 10:41
249 Ansichten
3 Antworten
Guten Morgen, ich bin als Selbstständiger versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Mein Einkommen durch die selbstständige Tätigkeit liegt bei ca. 45000€. Nun werde ich zusätzlich eine abhängige Beschäftigung mit einem Jahreseinkommen von 70.000€ beginnen. Damit liege ich dann allerdings über der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung. Mir ist klar, dass Beiträge jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gelten. Meine Frage ist nun, welche Beiträge gekürzt werden, die von meiner Selbstständigkeit, sodass ich weniger zahlen muss, oder die von der Beschäftigung oder doch beide anteilig?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.12.2025 | 11:34

Guten Morgen Selbstständig,

 

die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Grenzwert der Beitragsbemessungsgrundlagen, bis zu dem Beiträge zu zahlen sind.

 

Wird die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, werden die Beiträge aus Ihrer Beschäftigung und aus der selbständigen Tätigkeit dann anteilig bis zur Beitragsbemessungsgrenze ermittelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

GEgenfrageam 02.12.2025 | 10:48
Käme das in allen Fällen nicht genau auf das gleiche heraus? Denn insgesamt zahlen Sie eben Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Renteam 02.12.2025 | 11:43
Tatsächlich wird das gemäß §22 SGB IV anteilige aufgeteilt Für jede Beschäftigung / Tätigkeit einzeln BBG 2025 96600 Euro im Jahr BBG * Arbeitsentgelt aus der Beschaftigung geteilt durch Gesamtarbeitsentgelt aus beiden Beschäftigungen. Also laut Beispiel Für die Tätigkeit 96600*45000/115000 also 37800 beitragspflichtige Einnahme Beschäftigung 96600*70000/115000 58800 beitragspflichtigen Einnahme Natürlich macht das ein Unterschied. Aus der selbst. Tätigkeit bezahlt er 18,6% allein Bei der Beschäftigung macht das der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer 9,3% jeweils Fragen Sie mich aber nicht, wie die Krankenkasse bzw. der Arbeitgeber das in der Praxis umsetzt
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026