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Experten-Antwort

Versicherungspflichtiger Hauptjob + Minijob

von Gert16.03.2012 | 15:19
1911 Ansichten
4 Antworten

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Meine Frau ist versicherungspflichtig bei ihrem Arbeitgeben beschäftigt. Sie könnte jetzt noch zusätzlich einen 400 € Job annehmen. Wenn Sie nun dort auf die RV-Freiheit verzichtet, erhält sie dann auch zusätzliche Versicherungszeiten für die spätere Rente? Also 2 Jobs - ein Jahr gearbeitet = zwei Jahre Beitragszeit? Oder wird das anders berechnet?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübter Minijob führt nicht zu zusätzlichen Wartezeitmonaten.

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3 Antworten

KSCam 16.03.2012 | 15:53
Nein, so rechnet sich das - natürlich - nicht :) Im Jahr 2012 können nur maximal 12 Monate Beitragszeit entstehen und nicht 18, 20 oder 24. Aus der Praxis kann ich nur antworten, dass "kein Mensch", der über einen Hauptjob versicherungspflichtig ist, beim Minijob auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Sie würden bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit aus 400 € mtl 18,40 € zusätzliche Beiträge zahlen und für jedes Jahr dieser "Zusatzzahlung" später mal etwa 1 € mehr Monatsrente bekommen. Wie gesagt: das macht kein Mensch......
Sozialröchler?am 17.03.2012 | 11:20
Nein, sie zahlt nur mehr Beitrag. Vollwertige Pflichtbeiträge werden zwar bei der Rentenberechnung anders bewertet, es macht jedoch keinen Sinn, nur aus dem Grunde auf die Versicherungsfreiheit des Minijobs zu verzichten, wenn bereits aus der Hauptbeschäftigung Pflichtbeiträge gezahlt werden. Die Beiträge aus dem Minijob werden nach § 76b SGB 6 besonders bewertet. Sie erhalten Zuschläge an Entgeltpunkten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__76b.html
Gertam 18.03.2012 | 09:52
Trotz der für mich negativen Antworten bedanke ich mich für diese. Im Grunde ging es nur darum, die wenigen fehlenden Monate zur 35-jährigen Beitragszeit für meine Frau zusammenzubekommen.
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