Die versicherungsrechtliche Beurteilung des Sachverhalts ändert sich, wenn vorausschauend davon auszugehen ist, dass Sie auf die Dauer eines Jahres gesehen voraussichtlich ein Einkommen aus dem Gewerbebetrieb von mehr als 450 Euro monatlich erzielen werden. In diese Schätzung sind alle Einkünfte einzubeziehen, die sie im laufenden und in den folgenden 11 Monaten erwarten können.
Sofern sich nachträglich Ihre Schätzung als falsch herausstellt, ändert das nichts mehr an dem versicherungsrechtlichen Status. "Nachberechnet" würde nur, wenn die Schätzung von Anfang an falsch war.
Da ein Einkommenssteuerbescheid sich immer auf die Vergangenheit bezieht, ist er in diesem Zusammenhang nicht verwendbar. Er würde allenfalls als Indiz verwendbar sein, ob Ihre Schätzung einigermaßen richtig war (vor allem, wenn sie häufiger daneben liegen).
Da Sie allein beurteilen können, welche Einkünfte im kommenden Jahr erwarten können, reicht die gewissenhafte Schätzung aus.
Siehe auch hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0001_25/gra_sgb006_p_0005.html#doc1577450bodyText32
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung