Hallo Klein, Hans,
wie NBGFUN bereits ausgeführt hat, sind durch den Bezug der Erwerbsminderungsrente wg. BU (mit einer Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf eine Erwerbsminderungsrente grundsätzlich erfüllt.