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Experten-Antwort

Versicherungsrechtliche Voraussetzung Reha

von Rudi27.08.2013 | 20:36
1226 Ansichten
5 Antworten

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Sind bei mir die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt ? Lt. meiner Rentenauskunft - habe ich keine sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren geleistet; -die Wartezeit von 15 Jahren erfülle ich nicht; Aber ich erfülle die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, bin jedoch nicht mehr erwerbsfähig, sondern seit mehren Jahren durchgehend bis dato krank geschrieben. Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben, könnte ein Anspruch auf medizinische Reha bestehen, wenn Sie vermindert erwerbsfähig sind oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist.

Ob eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt oder ob eine solche in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wird generell auf den Einzelfall bezogen geprüft. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Rentenversicherungsträger.

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4 Antworten

Useram 28.08.2013 | 07:04
Sie erhalten eine med. Reha, wenn Sie die allg. Wartezeit erfüllt haben und Erwerbsminderung droht. Dies stellt der ärztliche Dienst der RV dann fest. Ist dies nicht der Fall, sind die vers. rechtl. Voraussetzungen nicht gegeben.
Mostam 27.08.2013 | 23:26
Mit der "allgemeinen Wartezeit" bekommen Sie irgendwann Altersrente, keine Reha.
Fritzam 28.08.2013 | 08:54
Evtl. beantragen Sie eine Reha bei Ihrer Krankenkasse falls der RV-Träger nicht zuständig ist.
Useram 28.08.2013 | 09:57
Der Antrag wird von der RV normalerweise eh an die KK weitergeleitet, wenn die vers. rechtl. Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Also lieber zuerst bei der RV beantragen.
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