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Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

von Schnapf Theresia22.09.2015 | 19:25
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Hallo, ich bin 1971 geboren und habe ab 1987 eine 3-jährige Lehre als Bürokauffrau durchgeführt und abgeschlossen; danach als Angestellte bis zur Geburt meines Kindes 1993 gearbeitet, mein zweites und letztes Kind kam Nov 2003 auf die Welt; danach habe ich nur noch gelegentlich geringfügige Beschäftigung ohne Aufstockung durchgeführt. Da es mir aufgrund gesundheitlicher Probleme sehr schlecht geht, hat mein Arzt gemeint ich soll eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Mein Bekannter ist allerdings der Meinung, dass ich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr erfülle, da ich leider seit der Geburt meiner Kinder nicht mehr gearbeitet habe und auch sonst keinerlei Leistungen, außer dieser sporatischen geringfügigen Beschäftigung ohne Aufstockung durchgeführt habe. Bitte teilen Sie mir mit, ob das wirklich so ist. Denn meine Freundin hat mir gesagt, dass ich bis Nov. 2013 noch den Vers.schutz habe und wenn nun der Leistungsfall der Erwerbsminderung auf Okt. 2015 fallen würde, hätte ich die versicherungsrechtl. Voraussetzungen doch noch erfüllt. Für eine Rückantwort im voraus Danke! Theresia Schnapf

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es reicht aus, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zum Zeitpunkt erfüllt waren, zu denen der Leistungsfall (also die Erwerbsminderung) eingetreten ist. Des Weiteren werden durch die Kindererziehungszeit und Kinderberücksichtigungszeit (letztere endet erst wenn Ihr Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat) die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt bzw. aufrechterhalten.

Die Gewährung einer solchen Rente ist also, durchaus möglich, auch wenn das letzte mehr als geringfügige Arbeitsverhältnis im Jahr 1993 war. Die Bewilligung Ihres Antrags ist also keineswegs aussichtslos.

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