Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

versicherungsrechtliche Voraussetzungen EM

von charly bravo28.01.2015 | 09:21
1031 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich der Aufrechterhaltung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei Erwerbsminderungsrenten: Im Versicherungsverlauf sind Pflichtbeitragszeiten verbucht bis 06.07.2012. Danach nur noch bis 30.09.2012 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, also Anrechnungszeiten. Dann kommt eine Lücke und danach noch einmal für eine geringfügige Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten vom 01.03.14 bis 10.08.14. Gleichzeitig wurde eine Bestätigung ausgestellt von der Bundesagentur für Arbeit: "... bestätige ich Ihnen, dass Sie in meiner Dienststelle seit dem 07.05.2013 bis auf weiteres arbeitslos geführt werden." Bedeutet das, dass nach der geringfügigen Tätigkeit wieder Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zu verbuchen sind, so dass damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrentenansprüche auch für die Zukunft weiterhin aufrecht erhalten werden können? Die Lücke nach dem 30.09.12 ist so groß, so dass sonst schon in Kürze versicherungsrechtliche Probleme entstehen würden. Für eine Expertenmeinung wäre ich dankbar. Gruß, Charly Bravo

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo cahrly bravo,

mit der ergänzenden Bemerkung von „Beobachter“, dass nach vollendetem 25. Lebensjahr immer eine Unterbrechung einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gegeben sein muss, schließen wir uns den Ausführungen von „=//=“ an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

=//=am 28.01.2015 | 10:06
Ich meine, dass dies nicht mehr möglich ist, da eine Lücke von 10/2012 - Mai 2013 besteht. Die Alo-Meldung ohne Leistungsbezug ist zwar eine Anrechnungszeit, die aber nicht (mehr) anrechenbar ist, da eine versicherungspflichtige Tätigkeit nicht unterbrochen wurde (sprich: der Anschluß an die vorige AZ - 09/2012 fehlt). Wurden für die geringfügige Beschäftigung Pflichtbeiträge gezahlt oder haben Sie auf die Versicherungspflicht verzichtet? Ab 01.01.2013 sind Minijobs grundsätzlich versicherungspflichtig. Die Anwartschaft für eine EM-Rente können Sie auch wieder erlangen, wenn Sie einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben. Sie sollte sich aber unbedingt individuell bei der DRV beraten lassen.
Beobachteram 28.01.2015 | 16:41
Heißt es nicht: "bestätige ich Ihnen, dass Sie in meiner Dienststelle seit dem 07.05.2013 bis auf Weiteres arbeitsSUCHEND geführt werden." ? Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 oder Nr. 3a Wobei bei beiden der Unterbrechnungstatbestand nach § 58 Abs. 2 gegeben sein muss, sofern das 25. Lebensjahr bereits vollendet wurde
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026