Hallo Moni,
die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalls mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind. Der Zeitraum von 5 Jahren verlängert sich aber z.B. um sogenannte Anrechnungszeiten. Zeiten des Bezugs von Alogeld II sind solche Anrechnungszeiten.
D.h. die Zeiten des Alogeld II-Bezugs werden vor den eigentlichen 5-Jahreszeitraum gehangen und es wird geprüft, ob in diesem Verlängerungszeitraum dann die Monate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sind.
Sie sollten das Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen individuell bestätigen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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