Hallo Nutzer,
in diesem Forum bekommen sie -soweit möglich- rechtlich brauchbare und verwertbare Informationen. Ihre Meinung, dass hier "ja alles Menschen die im Sinne der DRV antworten" unterstützen und tätig sind, kann ich daher nicht bestätigen.
Nun zur Antwort zu ihrer Frage:
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren) müssen ZUM ZEITPUNKT DES [EINTRITTS DER ERWERBSMINDERUNG:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html vorliegen.
Dieser Zeitpunkt wird regelmäßig im Rahmen eines Rentenantragsverfahrens festgestellt und kann (ggf. auch Jahre) in der Vergangenheit liegen (z.B. am Beginn einer durchlaufenden AU).
Da dieser Zeitpunkt aktuell scheinbar nicht festgestellt ist, wird´s ab hier etwas variabel.
- liegt der Einritt der Erwerbsminderung weit in der Vergangenheit (z.B. am Anfang der bestehenden AU vor 4 Jahren), dann sind die 3 Pflichtjahre in den letzten 5 Jahren ggf. überhaupt kein Problem.
- liegt der Eintritt der Erwerbsminderung im hier und heute, dann muss man sich den individuellen Lebenslauf etwas genauer anschauen. Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung erhalten/sichern den Erwerbsminderungsschutz nicht. Die AU kann den 5-Jahreszeitraum verlängern und somit den Erwerbsminderungsschutz in die Zukunft erhalten. Hier jedoch der Hinweis, dass eine Arbeitsunfähigkeit regelmäßig nach 3 Jahren dauern nicht mehr gegeben ist (vgl. rvLiteratur zu §§ 43 SGB VI (RdNr. 6.1.ff) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0026_50/gra_sgb006_p_0043.html#doc1576684bodyText31 und zu § 58/1 S.1 Nr.1 SGB VI (RdNr. 2.1. bzgl Definition Arbeitsunfähigkeit) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/06_SGB_VI/pp_0051_75/p_0058/gra_sgb006_p_0058_abs1_s1_nr1.html#doc1577140bodyText4
Fazit:
Da ein Datum eines möglichen Eintritts einer Erwerbsminderung nicht bekannt ist, kann auch zu den versicherungsrechlichen Voraussetzungen nicht abschließend geurteilt werden.
Da scheinbar aktuell kaum/keine Einkünfte vorhanden sind, ist evtl. eine Rentenantragstellung dringend zu überlegen.
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