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Experten-Antwort

Versicherungsschutz für EM-Rente

von Marlies17.01.2013 | 20:27
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4 Antworten

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Hallo, vielleicht kann mir jemand folgendes Erklären: Meine Mutter war 2005 bis 12/2011 selbstständig tätig. Sie zahlte während dieser Zeit keine Beiträge zur RV. AB 01/2012 war sie wieder angestellt und zahlte RV-Beiträge. Nun ist ihr zum 15.03.2013 gekündigt worden. Seit 01/2013 ist Sie Arbeitsunfähig krank. Wahrscheinlich länger. Anspruch auf eine EM-Rente hat sie nicht, weil sie in den letzten 5 J. keine 36 Mo. Pflichtbeiträge geleistet hat. Ihr wurde gesagt, dass Sie erst wieder 36 Monate an Pflichtbeiträgen erwirtschaften müsse. Sie ist privat krankenversichert. Nach 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommt Sie ja Krankengeld von der Privaten KV. Aber keine RV-Beiträge mehr, wie wenn Sie gesetzlich krankenversichert wäre. Also fehlen Ihr wieder Beiträge um die 36 Mo. zu erreichen. Kann Sie dann um Ihren Versicherungschutz für eine Erwerbsminderungsrente für die Zukunft aufrechtzuerhalten jetzt freiwillig Beiträge zur RV zahlen ? Wie ist es dann wenn Sie auch nach Ihrer Kündigung weiter AU ist und KG von der privaten Krankenkasse erhält ? Kann Sie dann auch nach der Kündigung freiwillige Beiträge zur RV zahlen um diese 36 Monate Beiträge für die EMR zu erfüllen bzw. wieder zu erwirtschaften ? Vielen Dank für eine Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen können, reicht die Zahlung freiwilliger Beiträge nicht, um den Erwerbsminderungsschutz wieder aufzubauen. Während der Arbeitsunfähigkeit könnte sich Ihre Mutter auf Antrag pflichtversichern. Hierfür müsste sie einen Beitrag in Höhe von 18,9 % auf der Basis von 80 % des zuletzt versicherten Arbeitsentgelts zahlen. Den Antrag müsste sie bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Jedoch zählen auch diese Pflichtbeiträge im Leistungsfall nur, soweit sie vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen.

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3 Antworten

Elisabetham 17.01.2013 | 22:04
Mit einem Minijob mit freiwlligen Beitragzahlungen kann sie fehlende Zieten ausgleichen, so wurde mir das damals von der Servicestelle erklärt.
arnieam 17.01.2013 | 23:43
wie alt ist denn ihre mutter? wenn sie unter 58 ist müsste sie doch eigentlich mit ihrer anstellung wieder gesetzlich krankenversichert sein?
Annaam 18.01.2013 | 00:58
Mit freiwilligen Beiträgen erreicht sie die 36 Monate PFLICHTbeiträge nicht. Aber selbst wenn sie die erreicht, z.B. mit Arbeitslosengeld und/oder Minijob bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit, kann passieren, dass das nichts nützt. Sollte nämlich die DRV feststellen, dass sie vorher schon erwerbsgemindert war, zählen nur Beiträge bis zum Eintritt der Erwerbsminderung!
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