Wie Sie den vorherigen Antworten bereits entnehmen können, reicht die Zahlung freiwilliger Beiträge nicht, um den Erwerbsminderungsschutz wieder aufzubauen. Während der Arbeitsunfähigkeit könnte sich Ihre Mutter auf Antrag pflichtversichern. Hierfür müsste sie einen Beitrag in Höhe von 18,9 % auf der Basis von 80 % des zuletzt versicherten Arbeitsentgelts zahlen. Den Antrag müsste sie bei ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Jedoch zählen auch diese Pflichtbeiträge im Leistungsfall nur, soweit sie vor Eintritt der Erwerbsminderung liegen.