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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf

von Jörg23.05.2018 | 17:17
642 Ansichten
14 Antworten

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1. Versicherungsverlauf meine Entgeltbescheinigungen stimmen mit dem Versicherungsverlauf überein. Bei einem 2. Versicherungsverlauf wurde die Zeit von 1973 geändert - ohne Nachweis. Mein Arbeitgeber hat keine Erklärung dazu. Ich habe den Versicherungsverlauf überprüft und für mich war er ordnungsgemäß. Kann der Träger einfach eine Änderung vornehmen ohne Information dazu.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jörg,

zur Klärung der Angelegenheit sollten Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

Fastrentneram 23.05.2018 | 17:38
Da hier niemand Ihren Versicherungsverlauf kennt, wäre es naheliegend Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger nach dem Grund der Änderung zu fragen. Hier kann nur spekuliert werden und das wird Ihnen nicht helfen
Jörgam 23.05.2018 | 17:56
ein Grund wurde nicht genannt. die Entgeltbescheinigung liegt mir vor. Arbeitgeber bestätigt die Entgeltbescheinigung. Die nachträgliche Abänderung wurde Jahre später vorgenommen.
W*lfgangam 23.05.2018 | 20:05
Hallo Jörg, WAS GENAU wurde denn geändert? Die 'Darstellung' der jeweiligen Zeiten im Versicherungsverlauf variiert alle paar Jahre mal - wird an gesetzliche Vorgaben und Berechnungsvorschriften angepasst - im Detail hat sich jedoch grundsätzlich nichts am Verlauf der Versicherungszeiten geändert und kein Tag ging verloren ...wurde vielleicht anders, als in früheren Versionen des Versicherungsverlauf, dargestellt. Und Nein, ein Befragung zu Ihrer bevorzugten Darstellungsweise/so wie es früher mal war, erfolgt nicht. Die Änderung ist bereits die Information an Sie *g Wenn Sie dennoch Zweifel haben, gehen Sie in die nächste Beratungsstelle und lassen Sich die unterschiedlichen Darstellungsweisen einfach mal erklären. Gruß w.
Jörgam 24.05.2018 | 08:29
geändert wurde die Entgeltbescheinigung. Ich bitte um Entschuldigung, dass ich es nicht klar und deutlich beschrieben habe. Der Arbeitgeber hat dazu keine Erklärung.
Rentenschmiedam 24.05.2018 | 08:35
Hallo, warum so einfach wenn`s auch kompliziert geht? Nein Scherz beidseite, es ist Ihr gutes Recht zu erfahren warum die Entgelthöhe für eine schon länger gemeldete Versicherungszeit geändert worden ist zumal ja auch Ihr Arbeitgeber diese Meldung offenbar nicht nachvollziehen kann. Ich würde zur rechtsmittelsicheren Klärung vorschlagen dass Sie gegen den Feststellungsbescheid, sofern der Versicherungsverlauf Teil eines solchen war, unter Beifügung einer Kopie Ihrer Entgeltmeldung Widerspruch einlegen. Ist der VV ohne Bescheid übersandt worden genügt ein einfacher Brief, man wird Ihnen zu Ihrer konkreten Frage auch konkret schriftliche Antwort geben müssen. Sollte die Widerspruchsfrist zum Feststellungsbescheid schon abgelaufen sein, beantragen Sie formfrei schriftlich eine Überprüfung des Bescheides. Mit besten Grüßen
W*lfgangam 24.05.2018 | 20:48
hmm ...die Entgeltbescheinigung (und Änderungen/Stornierungen) erstellt doch _der Arbeitgeber_ selbst?!! Die DRV baut nur diese Änderungen in Ihren VV ein. Die dazu vom AG erstellten Änderungen sollten Ihnen in Papierform vorliegen – oder?! Ich fürchte, wir reden aneinander vorbei, so lange die 'Änderungen' alt/neu nicht mit eigenen Augen verifiziert werden können – WAS sich geändert hat/den Grund dafür ermittelt. Gruß w.
Jörgam 25.05.2018 | 12:17
Der Betrag wurde reduziert: von 28.282,-- DM auf 26.482,-- DM Arbeitgeber u. ich haben den Nachweis auf 28.282,-- DM
Fastrentneram 25.05.2018 | 13:05
Dann sollten Sie genau diesen Sachverhalt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären!
Jörgam 25.05.2018 | 13:21
das wurde versucht - kein Erfolg- " es könnte sein, dass bei einer Betriebsprüfung eine Differenz entstanden ist- Somit müsste ich über Widerspruch usw. gehen. Anscheinend ist der RV-Träger bei Änderungen nicht nachweispflichtig.
Jonnyam 25.05.2018 | 15:04
Um welche genaue Zeit handelt es sich denn? Es kommt schon mal vor, dass die DRV das Engelt ohne besonderen Hinweis auf die Beitragsbemessungsgrenze kürzt und es unterlässt darauf hinzuweisen, dass zu viel gezahlte Beiträge erstattet wrden könnnen. Bitte tagesgenaue Angabe.
Jörgam 25.05.2018 | 16:33
an der Beitragsbemessungsgrenze kann es nicht liegen. Die war im Jahr 1973 - 33.600,-- DM Welcher Tag sie meinen ist für mich nicht klar. Die Jahresbescheinigung wurde ordnungsgemäß im Rentenkonto gebucht, das beweist auch der Versicherungsverlauf. Die Jahresbescheinigung wurde auch vom Arbeitgeber bestätigt. Im nächsten Versicherungsverlauf ist es geändert bzw. reduziert worden. Die Erklärung des Rententrägers habe ich bereits erwähnt.
Jörgam 25.05.2018 | 17:03
Danke für den Vorschlag. Wurde so gemacht: Antwort: "es könnte sein, dass bei einer Betriebsprüfung eine Differenz entstanden ist"
santanderam 25.05.2018 | 16:52
Vorschlag von mir: Kopie Versicherungsverlauf richtig Kopie Versicherungsverlauf falsch Kopie Entgeldbescheinigung Infrage kommende Stellen farbig markieren kurzes Schreiben dazu Brief per Einschreiben an zuständige DRV und gut ist
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