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Experten-Antwort

Versicherungsverlauf

von Ratsuchender Siggi08.06.2020 | 19:45
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Hallo Forengemeinde! Gerade prüfe ich den mir zuletzt vorliegenden Versicherungsverlauf. In 1985 hatte ich eine kurze Arbeitslosenzeit von 50 Tagen, für die auch Arbeitslosengeld an mich gezahlt wurde. Im Versicherungsverlauf steht da keine Pflichtbeitragszeit, sondern nur Arbeitslosigkeit, jedoch ohne Betrag. Habe noch den Aufhebungsbescheid dazu unter welchem vermerkt ist: Die Zeit des Leistungsbezuges wurde Ihrem Rentenversicherungsträger als Ausfall-Zeit-Tatbestand gemeldet. Bedeutet das, dass das ehemalige Arbeitsamt keinen Betrag an die Rentenversicherung gemeldet hat? Gefunden habe ich hier in einem Beitrag: Zitatanfang Erst ab 01.01.1992 waren Zeiten der Arbeitslosigkeit wieder Pflichtbeiträge vorher (1990 und 1991) waren Alo Zeiten Anrechnungszeiten - da hat sich schlicht und einfach das Gesetz geändert. Zitatende Die Aussage verwirrt mich, denn meine Arbeitslosenzeit 1982 von ein paar Monaten hat den Text Pflichtbeitrag und ein DM-Wert der gemeldet wurde vom Arbeitsamt an die DRV. Mich interessiert wieso das Arbeitsamt voraussichtlich keine Beträge für Arbeitslosigkeit 1985 gemeldet hat, hingegen für 1982 schon. War eventuell die Arbeitslosenzeit von 50 Tagen zu kurz?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratsuchender Siggi,

wir schließen uns der Antwort von W°lfgang an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 08.06.2020 | 22:09
Hallo Ratsuchender Siggi, wie Sie in Ihrer Anfrage schon richtig erkannt haben, gab es per Gesetz unterschiedliche Zeiträume, in denen mal bei Alo Pflichtbeiträge vom AA gezahlt wurden, mal nicht. -> für das Jahr 1985 (sogar bis 1991) wurden keine Pflichtbeiträge gezahlt. Zwischen 1978 - 1982 schon und ab 1992 - heute wieder. Insofern ist der Eintrag in Ihrem Versicherungsverlauf schon richtig. Die Alo-Zeiten 1983 ff. sind aber auch nicht ohne Wert/Sie erhalten dafür 80 % Ihres individuellen Durchschnittswerte aus allen bis zum Rentenbeginn zurückgelegten Versicherungszeiten ...meist sogar mehr, als wenn das AA Beiträge auf Basis der Vorzeiten gezahlt hätte. Und, sie zählen sogar grundsätzlich bei den "45 Jahren" mit. Gruß w.
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