Hallo Ingo Meyer,
zu 1.: Wie von "Mondkind" ausgeführt, wird die Agentur für Arbeit wegen Ablauf der Aufbewahrungsfristen vermutlich keine Unterlagen mehr dazu haben.
zu 2.: Der Bezug von Ausbildungsbeihilfe löst keine Rentenversicherungspflicht aus und hat daher keine Bedeutung für den Versicherungsverlauf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung